Anliegen A-Z
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Gundula
Klotz
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Josefine
Pestka
Buergerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Schneider
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Wenn Sie einen Personalausweis mit eID Funktion haben, können Sie auch den neuen Online-Service des Bundesamtes für Justiz nutzen.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der Internet Seite des <link https: www.bundesjustizamt.de de themen buergerdienste bzr external-link-new-window external link in new>Bundesamtes für Justiz.
Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag ist persönlich zu stellen.