Anliegen A-Z

Feuerwerk, Anmeldung

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur von Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr und nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres abgebrannt werden. Für alle anderen Tage des Jahres ist eine Ausnahmebewilligung der Ordnungsbehörde erforderlich.

(Für Inhaber einer besonderen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz gelten besondere Vorgaben, ebenso für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 3 und 4.)

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Das Antragsformular ist mit Unterschrift des Antragstellers versehen bei der Stadt Meinerzhagen, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit, einzureichen.

Gebührenrahmen für die Ausnahmebewilligung: 60 bis 400 €
(Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz)

IhreAnsprechpersonen

Herr Evren Emeni

(02354) 77-237