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Erschließungsbeitragsbescheinigung

Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung gibt darüber Aufschluss, ob Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge für ein Grundstück bereits abgerechnet sind bzw. zu einem späteren Zeitpunkt noch erhoben werden. Im Einzelnen werden die Beiträge in folgenden Zusammenhängen fällig:

Erschließungsbeiträge werden dann erhoben, wenn eine Straße, an der das entsprechende Grundstück liegt oder über die es erschlossen wird, zum ersten Mal endgültig fertig gestellt ist. Wird eine Straße nach ihrer Fertigstellung noch einmal hergestellt, so fallen Straßenausbaubeiträge an. Kanalanschlussbeiträge sind zu zahlen, wenn das Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann.

IhreAnsprechperson

Frau Claudia Busch

(02354) 77-265