Anliegen A-Z

Einschulung

Zum Schuljahr 2025/2026 werden die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis einschließlich 30.09.2019 geboren sind, sowie alle früher geborenen Kinder, die bisher nicht eingeschult werden konnten, schulpflichtig.

Die Schulpflicht für diese Kinder beginnt am 01. August 2025.

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im oben genannten Zeitraum geboren sind, werden durch den Schulträger angeschrieben.

Erziehungsberechtigte, die noch keine schriftliche Mitteilung von der Stadt Meinerzhagen über die Schulpflicht ihres Kindes erhalten habenwerden gebeten, sich bei der Ansprechpartnerin, Frau Butzeck, Tel. 02354 / 77-242, zu melden.

Durch den Wegfall der Schulbezirke steht die Wahl der Grundschule den Erziehungsberechtigten frei. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden.

Für Meinerzhagen sind dieses die Grundschulen

Am Kohlberg, Schulzentrum Rothenstein 3 und

Auf der Wahr, Südstraße 3,

für den Ortsteil Valbert die

Grundschule Valbert (Ebbeschule), Schulstraße 8.

Nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes hat die Anmeldung der Kinder bis spätestens zum 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zu erfolgen. Auch die bisher vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden.

Die Schulanfänger und deren Eltern/Erziehungsberechtigte werden von den Grundschulen zu einem konkreten Termin für die Anmeldung, als auch vom Gesundheitsamt zur Einschulungs-untersuchung eingeladen.

Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Die Anmeldung dieser Kinder in der Schule gilt als Antrag.

Weitere Informationen erteilen die Grundschulen und Frau Butzeck.

IhreAnsprechperson

Frau Claudia Butzeck

(02354) 77-242