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Ehefähigkeitszeugnis
Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob Sie für Ihre Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erfahren Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.
Das Ehefähigkeitszeugnis erteilt das deutsche Standesamt, in dessen Bezirk der/die deutsche Verlobte den Wohnsitz gemeldet hat. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland mehr, so ist das deutsche Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der/die Verlobte ihren Wohnsitz zuletzt gemeldet hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur dann erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobten Deutsche, reicht ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis für beide aus.
Ausstellung mit Apostille
Für manche Staaten muss das Ehefähigkeitszeugnis zusätzlich eine Apostille enthalten, die die Echtheit der Unterschrift sowie des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bescheinigt. Ob eine Apostille verlangt wird, erfahren Sie beim Standesamt des Heiratsortes. Für eine Apostille auf ein in Meinerzhagen ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnisses ist der Regierungspräsident Arnsberg zuständig. Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis Unterlagen beider Verlobten benötig werden.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfragen Sie bitte im Standesamt.
Ihren zuständigen Ansprechpartner des Standesamts Arnsberg erfahren Sie bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzsstraße 1
59821 Arnsberg
Tel: (02931) 82-0
Fax: (02931) 82-2520
E-Mail: <link ein fenster zum versenden einer>poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Web: <link http: www.bezreg-arnsberg.nrw.de>www.bezreg-arnsberg.nrw.de