Dichtheitsprüfung

Aufgrund der seit Ende 2013 bestehenden Verordnung müssen auch private Abwasserleitungen auf ihre Dichtheit hin geprüft werden. Zum Text der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.) gelangen Sie hier.
In dem unten dargestellten Diagramm können Sie auch einsehen, ob und bis zu welchem Zeitpunkt eine Dichtheitsprüfung durchzuführen ist.
Die Dichtheitsprüfung darf nur durch einen Sachkundigen erfolgen. Wer für die Durchführung Ihrer Dichtheitsprüfung in Frage kommt, können Sie unter diesem Link in Erfahrung bringen.
Bitte beachten Sie: Es sind viele unseriöse Firmen, sogenannte Kanalhaie unterwegs, die oft die Arbeiten eines sachkundigen Rohrsanierers nicht fachgerecht ausüben und zudem überhöhte Preise fordern. Für die Sanierung der privaten Anschlussleitungen bietet die NRW.Bank unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten an.
Diese sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWSanierung-Privater-Hausanschluesse/15604/nrwbankproduktdetail.html