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Bürgergeld
Die Grundsicherung wird durch das Bürgergeld seit 01.01.2023 grundlegend reformiert und soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern.
Die Zuständigkeit für das Bürgergeld für Leistungsberechtigte liegt beim Jobcenter des Märkischen Kreises.
Wer erhält Bürgergeld?
Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Anspruch auf Bürgergeld haben. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Wer selbst nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig ist und mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebt, kann ebenfalls Bürgergeld erhalten. Hier werden bei der Berechnung alle Personen berücksichtigt, die mit der anspruchsfähigen Person zusammenleben.
Jobcenter Märkischer Kreis
Weitere Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie auf der Homepage des Jobcenters Märkischer Kreises. Hier finden Sie u.a. auch Standorte, Öffnungszeiten und Kontaktdaten.