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Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften

Beglaubigung von Dokumenten

Das Bürgerbüro darf nur Ablichtungen oder Abschriften von Dokumenten beglaubigen, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss.

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar. Das zu beglaubigende Dokument ist im Original mit den zu beglaubigenden Kopien mitzubringen. Einzelbeglaubigungen können Sie in der Regel sofort mitnehmen, rechnen Sie aber bitte bei größeren Mengen mit einer Bearbeitungszeit.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist. Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.

Beglaubigungen von Unterschriften

Unterschriften werden vom Bürgerbüro nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin leisten. Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis mit.
 

Die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten beträgt 2,50 € pro Seite des Originals.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Unterschriften beträgt 1,50 €.

IhreAnsprechpersonen

Frau Gundula Klotz

(02354) 77-224

Frau Josefine Pestka

(02354) 77-223

Frau Astrid Schneider

(02354) 77-225