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Alters- und Ehejubiläen

Alters- und Ehejubiläen

Ein gesegnetes Alter bietet einen feierlichen Anlass für eine Gratulation auch seitens der Stadt. Gleiches gilt für langjährige Ehen, bei denen die Partner ein besonderes Jubiläum begehen. Dieser schönen Tradition schließt sich die Stadt Meinerzhagen gerne an und gratuliert im Namen der Bürgerinnen und Bürger zum festlichen Ereignis.

Ab dem 80. Geburtstag übermittelt die Stadt ihre Glückwünsche schriftlich. Dies gilt für die Vollendung des 80. bis 89., 91. bis 94. und des 96. bis 99. Lebensjahres.

Handelt es sich bei den zu ehrenden Altersjubilaren um einen runden Geburtstag (90., 95. sowie ab dem 100. Geburtstag), so werden seitens der Stadt ein Glückwunschschreiben, ein Blumenstrauß und ein Geldpräsent überreicht.

Ist der Anlass eine Goldene, Diamantene, Eiserne Hochzeit oder eine Gnadenhochzeit, erhalten die zu Ehrenden von einem Repräsentanten der Stadt ein Glückwunschschreiben sowie einen Blumenstrauß und ein Geldpräsent.

Gerne übernimmt einer der stellvertretenden Bürgermeister oder der Ortsvorsteher für den Bezirk Valbert den Gratulationsbesuch. Dieser Besuch erfolgt aber nur nach telefonischer Abstimmung mit den Jubilaren.

Bitte beachten Sie, dass außerhalb Meinerzhagens geschlossene Ehen in der Stadtverwaltung nicht registriert sind. Daher sind wir auf Ihre Mithilfe und die rechtzeitige Übermittlung der Hochzeitsdaten angewiesen, damit ein persönlicher Besuch erfolgen kann.

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