Abwassergebühren und Beiträge

Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile wird ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag erhoben. Der Kanalanschlussbeitrag beträgt zurzeit 4,29 € pro m².
Für die laufende Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wiederum werden von den Grundstückseigentümern Entwässerungsgebühren als getrennte Abwassergebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm 4,66 €. Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² befestigte Fläche 0,87 €.
Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Meinerzhagen regelt Einzelheiten hinsichtlich Entleerung (einschl. ggf. Reinigung) und Abfuhr der Anlageninhalte von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die Abfuhrgebühr beträgt 50,42 € je cbm. Die Klärkostengebühr Ruhrverband beträgt 58,95 € je Person. Die Klärkostengebühr Aggerverband beträgt 60,00 € je Person.
Einzelheiten zur Gebühren- und Beitragsveranlagung regelt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meinerzhagen.