Rückstausicherung

Obwohl die Kanalunterhaltung nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik betrieben wird kann ein Rückstau aus der Kanalisation nicht ganz vermieden werden.

Die Hausentwässerung und die öffentliche Kanalisation sind ein verbundenes Rohrsystem, die auch untereinander kommunizieren. Es kann daher vorkommen, dass das Abwasser bis auf Straßenniveau (Rückstauebene) in der Kanalisation ansteigen kann. Wenn Gebäude oder Geschosse (Keller) unterhalb dieser Rückstauebene liegen kann es passieren, dass diese bei nicht vorhandener Rückstausicherung überflutet werden.

Aus diesem Grund wird in der Entwässerungssatzung der Stadt Meinerzhagen darauf hingewiesen, dass sich jede/r Grundstückseigentümer/in gegen Rückstau von Abwasser zu schützen hat.

Zu diesem Thema hat die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengestellt. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/umwelt-haushalt/starkregen-und-rueckstau-so-laeuft-das-haus-nicht-voll-wasser-13669