Ratssitzung: Themen in der Kurzzusammenfassung

Verschiedene Themen wurden in der gestrigen Ratssitzung auf den Weg gebracht. Zu Beginn wurde eine Neubenennung im Aufsichtsrat der Meinerzhagener Baugesellschaft verabschiedet: Auf Marc Heyder, ehemaliges UWG-Ratsmitglied, der sein Amt niedergelegt hatte, folgt Thomas Breker als neues Mitglied des Aufsichtsrats der Meinerzhagener Baugesellschaft. Außerdem nutzte Bürgermeister Jan Nesselrath die Gelegenheit, um sich im Namen der Stadt, des Rates und der Bürgerschaft bei Friedrich Rothaar, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, anlässlich seiner Teilnahme an der für ihn letzten Ratssitzung zu bedanken: Nach 35 Jahren bei der Stadtverwaltung Meinerzhagen wird Friedrich Rothaar Ende März in den Ruhestand gehen. 

Weitere Inhalte der Sitzung waren: 

Verkaufsoffener Sonntag für das Jahr 2025 steht fest                                                                                

Seit vielen Jahren findet der „Meinerzhagener Frühling“ am Muttertag statt, der zahlreiche Gäste aus Meinerzhagen und der Region anzieht. Aus diesem Grund soll auch der Einzelhandel wieder die Möglichkeit erhalten, sich zu präsentieren. Der Rat stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, auch in diesem Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag an den Meinerzhagener Frühling anzukoppeln.

Gebührensatzung in den städtischen Schwimmbädern sowie der Sauna wird angepasst                      

Seit 2017 wurden die Eintrittspreise der städtischen Schwimmbäder sowie der Sauna in der Kleinschwimmhalle nicht angepasst. Nachdem die Aufwendungen für den Betrieb in den vergangenen Jahren jedoch stark gestiegen sind und die Gebühren im Vergleich deutlich unter dem Durschnitt liegen, strebt die Stadtverwaltung eine maßvolle Erhöhung der Eintrittspreise an. Dabei bleibt es ein Anliegen, die Preise niedrig zu halten, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Einrichtungen nutzen können. Der Rat stimmte der Gebührenanpassung zu. Eckpunkte sind:

Freibäder:

  • Die Preise für die Tageskarten bleiben unverändert, eine Spätstartkarte für Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende und Menschen mit Schwerbehindertenausweis sowie Zehnerkarten werden eingeführt.
  • Die Preise für Saisonkarten steigen für Erwachsene von 50 auf 75 Euro, für Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende und Menschen mit Schwerbehindertenausweis von 25 auf 35 Euro, für Familien von 85 auf 100 Euro (bei drei Kindern für jedes weitere Kind von fünf auf sieben Euro). 

 

Kleinschwimmhalle:

  • Der Preis für eine Erwachsenen-Tageskarte steigt um einen auf drei (ermäßigt zwei) Euro; der Familien-Eintrittspreis steigt von vier auf fünf Euro.
  • Die Zehnerkarte für Erwachsene wird künftig 25 (ermäßigt 15) Euro kosten.
  • Der Preis für Saisonkarten für Erwachsene liegt künftig bei 50 (ermäßigt 25) Euro, außerdem wird eine Saisonkarte für Familien für 65 Euro eingeführt.
  • Der Eintrittspreis für den Saunabereich wird von sieben auf neun Euro angehoben.
  • Die bislang bis auf die Eintrittspreise kostenlosen Schwimmkurse des Bäderpersonals für Kinder werden künftig gegen eine Gebühr von 80 Euro angeboten. 

Weitere Infos hierzu finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.

 

Musikschule Volmetal: Neufassung der Schulordnung und der Gebührensatzung beschlossen

Die seit langem unveränderten Schulordnung und Gebührensatzung der Musikschule Volmetal waren ebenfalls Gegenstand der Ratssitzung: Die gestern dem Rat vorgestellten Anpassungsvorschläge waren in Zusammenarbeit aufgrund der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung mit der Stadt Halver und der Gemeinde Schalksmühle entwickelt worden, um die Musikschule u.a. angesichts des deutlich breiter gewordenen Angebots moderner und wirtschaftlicher aufzustellen. Darüber hinaus soll es über Ermäßigungen auch sozial benachteiligten Menschen möglich sein, das Angebot der Musikschule zu nutzen. 

Die dafür notwendigen Anpassungen in der Schulordnung sowie in der Gebührensatzung wurden gestern verabschiedet. Nach wie vor liegen die Tarife der Musikschule im unteren Durchschnitt und werden nur moderat angehoben. Klar ist dabei: Auch mit der neuem Gebührensatzung wird die Musikschule Volmetal nicht kostendeckend arbeiten können, aber der Fehlbedarf soll reduziert werden. 

Entwicklung eines neuen Wohnbaugebiets auf dem ehemaligen „Schulpforta“-Gelände: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 83 „Birkeshöh“

In Meinerzhagen ist eine große Nachfrage an Grundstücken für Einfamilienhäuser und für den Miet- Wohnungsbau zu verzeichnen. Der Rat beschäftigte sich daher gestern mit einem Vorschlag der Stadtverwaltung, auf dem Gelände der ehemaligen Internatsschule „Zur Pforte“ einen neuen Wohnstandort zu entwickeln. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Meinerzhagener Baugesellschaft und der Stadt, ist in das Siedlungsgefüge gut integriert und auch die Möglichkeiten einer Verkehrsanbindung sind gegeben. Nachdem das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, in dem der Bereich des ehemaligen „Schulpforta“-Geländes als Wohnbaufläche neu ausgewiesen werden muss, voraussichtlich im Laufe des Jahres zum Abschluss kommen wird, kann anschließend mit der Planung für ein neues Wohnbaugebiet begonnen und Planungsrecht dafür durch einen neuen Bebauungsplan geschaffen werden. Der Rat stimmte daher dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 83 „Birkeshöh“ zu, der das ehemalige „Schulpforta“-Gelände sowie angrenzende Gebiete umfasst. 

Bauliche Erweiterung der Firma Busch & Müller ist nun möglich: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1 „Bamberg“, 4. Änderung ist erfolgt

Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Bamberg“ ist abgeschlossen: Gestern stimmte der Rat dem Satzungsbeschluss zu. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der Firma Busch & Müller in östliche Richtung durch Überbauung eines Teilabschnitts der Straße „Auf dem Bamberg“ geschaffen worden. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Bamberg“ betrifft den Bereich des Grundstücks „Auf dem Bamberg 2“ (ehemals Fa. Kläs) einschließlich eines Teilstücks der Straße „Auf dem Bamberg“ und einem Teilabschnitt der „Christoph-Friedrich-Baehrens-Straße“. 

Bebauungsplan Nr. 80 „Trotzenburg“: Planentwurf kann erneut zur Einsicht- und Stellungnahme veröffentlicht werden                                                                                                                                           Im Juni 2023 hatte der Rat der Stadt Meinerzhagen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 „Trotzenburg“ beschlossen, um die bestehende Nutzung des Wohn- und Geschäftsgebäudes „Trotzenburg 1“ planungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von zwei bis drei Einfamilienwohnhäusern an der daran angrenzenden Freifläche am Buchenweg zu schaffen. Nachdem die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig eingebunden und deren Rückmeldungen ausgewertet wurden, kann der nun vorliegende Planentwurf erneut öffentlich zur Einsicht- und Stellungnahme ausgelegt und im Internet veröffentlicht werden: Diesen nächsten Verfahrensschritt beschloss der Rat gestern mehrheitlich.

Neue Möglichkeiten zur (Wohn-)Bebauung am Rande der Ortslage Ebberg: öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs                                                                                                                                          Im Bebauungszusammenhang der Ortslage Ebberg befindet sich nur noch eine Baulücke. Deshalb will die Stadt ein kleines ergänzendes Angebot für eine (Wohn)-Bebauung auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche am Südrand schaffen. Nach dem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Rates im September 2024 hat die Verwaltung die Arbeit an der Aufstellung einer Ergänzungssatzung zur Einbeziehung der genannten Fläche in den Innenbereich in Kombination mit einer Klarstellungssatzung aufgenommen. Der inzwischen erarbeitete Satzungs-Entwurf kann nach der gestern erfolgten Zustimmung durch den Rat nun zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht werden.

Abwasserbeseitigungspflicht soll künftig durch den Ruhrverband erfolgen: Kanalnetzübertragung ist beschlossen                                                                                                                                                        Im vergangenen Herbst hatte der Rat den Plänen der Verwaltung zugestimmt, zum 1. Januar 2026 die Verpflichtung der Stadt zum Sammeln und Fortleiten des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers an den Ruhrverband zu übertragen. Damit würde die Abwasserbeseitigung in Zukunft aus einer Hand erfolgen: Die Behandlung des Abwassers in den Ruhrverbandskläranlagen Meinerzhagen und Valbert-Ihne und die Einleitung des dort gereinigten Abwassers in ein Gewässer liegen bereits in der Zuständigkeit des Ruhrverbands. 

Die Vorbereitungen für die Übertragung sind inzwischen vorangeschritten. Neben anderen Prozessschritten hat der Ruhrverband den zu zahlenden Ausgleichsbetrag ermittelt, der nach derzeitigen Informationen bei 55,2 Millionen Euro liegt. Dieser muss allerdings nach den Jahresabschlüssen 2024 und 2025 neu berechnet werden, damit die städtischen Investitionen in diesen beiden Jahren noch in den Betrag einfließen können.  Für die – erforderliche – Prüfung des  Nachweises des Investitionsbedarfs zur Sanierung des zu übertragenen Kanalnetzes durch die Bezirksregierung Arnsberg ist zunächst ein verbindlicher Ratsbeschluss zur Übertragung des Kanalnetzes notwendig. Dieser erfolgte in der gestrigen Sitzung bei lediglich einer Gegenstimme mehrheitlich, so dass die Dokumentation der geplanten Übertragung mit dem Ruhrverband final abgestimmt und vereinbart werden kann. Dies wurde durch Heiko Witulski, Leiter des Zentralbereichs Finanzen beim Ruhrverband, gestern bestätigt. Er war bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend, um sich nach dem Beschluss für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken und eine gute Zusammenarbeit zuzusichern.

Die Hauptgründe für die Entscheidung, die Abwasserbeseitigungspflicht an den Ruhrverband zu übertragen, sind insbesondere der zunehmende Fachkräftemangel bei gleichzeitig immer weiter steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen. Der mit der Übertragung der Betriebsführung entstehende ganzheitliche Ablauf wird sich in Summe positiv auswirken: Betrieb, Planung und Bau von Neuanlagen können integriert erfolgen. Eine geordnete Abwasserentsorgung bleibt durch den Ruhrverband nach wie vor gewährleistet; sämtliche erforderlichen Maßnahmen werden eng mit der Stadt abgestimmt und eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch steigende Gebühren ist nicht zu erwarten. 

Sitzungsunterlagen im Netz verfügbar

Sämtliche Unterlagen der Ratssitzung sind hier für Sie zur Einsicht hinterlegt.

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