PSVU-Ausschuss tagt am Dienstag, den 16. Juni 2020

Bereits in der kommenden Woche kommt der Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt (PSVU) erneut zusammen. In der Ausschusssitzung am 16. Juni wird es um zwei Tagesordnungspunkte gehen:  die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 „Stadtkern“ sowie die Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Ihne“.

Neuer Parkraum für die Innenstadt

Zwar ist der Parkraum in der Meinerzhagener Innenstadt aktuell ausreichend, doch die

Stadtverwaltung will vorausschauend handeln: Sollten - wie erwartet - Baumaßnahmen für ein neues Innenstadtquartier durch einen privaten Investor auf dem Stadthallenareal beginnen, werden die rund 130 Stellplätze an der Stadthalle für einen längeren Zeitraum nicht mehr zu nutzen sein. Aus diesem Grund will die Stadt vor Beginn dieser Baumaßnahmen ein mehrstöckiges Parkhaus errichten. Dieses soll auf der Fläche des Parkplatzes am Kapellenweg/Ecke Volmestraße entstehen. Mit dem zusätzlichen Parkraum geht, neben der Entlastung während der Baumaßnahmen im Bereich der Stadthalle, auch potenziell eine weitere Aufwertung der Innenstadt einher, denn die Bebauung schließt eine optische Lücke und bietet zusätzlich einen neuen Mehrwert beim Besuch der Innenstadt in Form von zusätzlichem Parkraum.

Um die entsprechenden Planungen auf den Weg zu bringen, bedarf es einer Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 6 „Stadtkern“. In diesem Zug plant die Stadtverwaltung auch die weitere

Änderung des Bebauungsplans dahingehend, dass die bestehenden städtebaulichen

Strukturen und damit der gewachsene, ortsbildprägende Stadtkern erhalten bleiben. Dies müsste durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit  eröffnet werden, dort, wo es die Platzverhältnisse zulassen, größere Ladeneinheiten im Einklang mit dem bestehenden Stadtbild  zu schaffen. Auch dies kann mit dem bestehenden Bebauungsplan so derzeit nicht gewährleistet werden.

Sofern die Ausschussmitglieder dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans zustimmen, kann die Beschlussfassung durch den Rat erfolgen und das Bauleitplanverfahren durchgeführt werden.

Planungsrechtliche Grundlagen zur Betriebserweiterung der Firma Fernholz

Die Firma Fernholz mit Sitz im Gewerbegebiet „Ihne“ plant eine Erweiterung und damit den Bau neuer Produktionshallen neben ihrem bestehenden Gebäudekomplex. Um eine langfristige Sicherung des Betriebsstandorts und damit auch von Arbeitsplätzen zu gewährleisten, will die Stadt auf Rückfrage des Unternehmens hin den Bebauungsplan Nr. 38 „Ihne“ entsprechend anpassen; denn dort, wo die neuen Gebäude entstehen sollen, ist derzeit eine Verkehrsfläche eingeplant. Diese könnte allerdings, wenn ihr Bau notwendig wird, ebenfalls verlagert werden. Findet die Änderung des Bebauungsplans im Ausschuss und darauf folgend im Rat Zustimmung, steht ihrer Bearbeitung nichts im Wege.

Alle Unterlagen zur Sitzung finden Sie wie gewohnt hier.

( )