Parkverstöße im ruhenden Verkehr: Stadt Meinerzhagen ergänzt Abwicklung um neues online-Verfahren

Zum 1. Mai 2023 stellt die Stadt Meinerzhagen die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr auf ein online-basiertes System um: Werden im Rahmen der Überwachung Parkverstöße dokumentiert, erhalten die Fahrzeughalter wie bisher ein Informationsblatt, das auf die Ordnungswidrigkeit hinweist. Zusätzlich wird dieses Blatt auch einen QR-Code enthalten, den der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin einscannen kann und so auf ein Online-Portal geleitet wird, auf dem sie über das ihnen vorgeworfene Vergehen und die Höhe der Verwarnung informiert werden. Auch die erforderlichen Zahlungsinformationen sind auf diesem Weg sofort abrufbar, so dass die Zahlung des Verwarngeldes direkt online erfolgen kann. Der Vorteil dieses neuen Systems: Ohne großen Aufwand und ganz unkompliziert kann die gesamte Abwicklung online und in wenigen Schritten erfolgen.

Doch auch der bisher bekannte, „klassische“ Weg bleibt für alle offen, die sich nicht auf eine online-basierte Information und Bezahlung einlassen können oder möchten: Ist innerhalb einer Woche das Verwarngeld nicht angewiesen worden, erhalten die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wie gewohnt ein Schreiben mit Verwarnungsgeldaufforderung per Post. Auf diesem Schreiben befindet sich ebenfalls ein QR-Code, über den man zur Online-Anhörung gelangt. Den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern wird damit die Möglichkeit gegeben, sich zum Tatvorwurf ohne Einreichung einer schriftlichen Anhörung zu äußern. Der schriftliche Weg steht aber weiterhin offen.

Mit dem zukunftsorientierten Onlineverfahren möchte die Stadt Meinerzhagen für die Betroffenen die Möglichkeit schaffen, sich zügiger über den Tatvorwurf sowie die damit entstehenden Kosten zu informieren und eine schnellere Zahlungsabwicklung zu wählen. Gleichzeitig erleichtert das neue Service-Angebot den Verfahrensablauf für alle Parteien.

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