Am Dienstag, den 23. Mai 2023, tagt wieder der Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU). Ein wesentliches Thema der Sitzung ist die Vorstellung des Straßen- und Wegekonzepts, das bis 2027 fortgeschrieben wurde. Darin wird dargestellt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen geplant und wann beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an kommunalen Straßen beabsichtigt sind. Alle zwei Jahre muss das Straßen- und Wegekonzept jeweils aktualisiert und fortgeschrieben werden, so dass eine kontinuierliche Planung ermöglicht wird. So baut das nun vorzustellende Konzept auf einem Dokument auf, in dem der Zeitraum 2023 bis 2027 behandelt wird.
Entsprechend finden sich einige der Maßnahmen im fortgeschriebenen Straßen- und Wegekonzept wieder, andere werden dagegen aus verschiedenen Gründen nicht mehr aufgegriffen. Außerdem sind dem Konzept Aktualisierungen im Bereich der beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen zu entnehmen. Vorbehaltlich der Empfehlung durch die Ausschussmitglieder soll das Straßen- und Wegekonzept in der kommenden Ratssitzung zur Beschlussfassung vorgestellt und anschließend auf der Homepage der Stadt Meinerzhagen veröffentlicht werden.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 80 „Trotzenburg“
Darüber hinaus strebt die Stadt Meinerzhagen die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 80 „Trotzenburg“ an, um zum einen die bestehende Nutzung des dortigen Wohn- und Geschäftsgebäudes zu sichern, zum anderen planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienhäusern auf der angrenzenden Freifläche zu schaffen. Bis dato ist fast die gesamte Grundstücksfläche im Bebauungsplan Nr. 47 „Marienheider Straße“ als Verkehrsfläche für den Bau der L 306 festgesetzt. Nachdem jedoch jetzt feststeht, dass das Grundstück nach dem bereits seit längerem abgeschlossenen Bauprojekt dafür nicht mehr beansprucht werden muss, wäre es aus Sicht der Verwaltung nunmehr angezeigt, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der die planungsrechtliche Sicherung und die Entwicklung des Gebäudes selbst und den Bau von einigen wenigen Einfamilienhäusern am Buchenweg ermöglicht. Vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses und der Beschlussfassung durch den Rat würde der Grundstückseigentümer die Kosten für die –Planung durch ein Fachbüro und für notwendige Gutachten übernehmen.
Die Unterlagen zu KPSMU-Sitzung, darunter auch die aktuelle Fassung des Straßen- und Wegekonzepts, finden Sie hier.
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