Jugendschöffen gesucht: Märkischer Kreis nimmt noch bis morgen Bewerbungen entgegen

Das Kreisjugendamt des Märkischen Kreises sucht Jugendschöffinnen und -schöffen: Insgesamt mindestens 34 Bewerberinnen und Bewerber werden dabei benötigt, aus denen der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2023 mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlägt, wie tatsächlich benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen werden bei jedem Gericht die Haupts- und Hilfsschöffen für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes nehmen die Schöffen an den Amtsgerichten im Märkischen Kreis und an den Landgerichten Hagen und Arnsberg an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teil. Sie haben dabei das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und entscheiden gemeinsam über die Schuld und das Strafmaß des Angeklagten.

Interessenten aus Meinerzhagen werden dabei ebenso berücksichtigt wie aus den anderen Kommunen im Zuständigkeit des Kreisjugendamtes. Wenn Sie sich gerne für Gerechtigkeit einsetzen und folgende Voraussetzungen erfüllen, ist das Amt der Schöffin oder des Schöffen vielleicht das Richtige für Sie:

  • Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
  • Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind straffrei
  • Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
  • Sie haben erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden
  • Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig.

Eine juristische Vor- bzw. Ausbildung ist nicht notwendig. Bis morgen, 31. März 2023, nimmt der Märkische Kreis noch Bewerbungen entgegen, für die Sie hier weitere Informationen sowie einen Bewerbungsbogen finden.

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