Für viele ist das Osterfest neben Weihnachten eine der schönsten Feierlichkeiten des Jahres – und das liegt nicht zuletzt an den damit verbundenen Bräuchen von der Eiersuche bis hin zum Osterfeuer. Wie in jedem Jahr bittet die Stadt Meinerzhagen auch im Vorfeld dieses Osterfestes um Beachtung: Wenn Sie ein Osterfeuer planen, denken Sie bitte unbedingt daran, dieses bei der Stadtverwaltung anzumelden. Dies ist bis zum 11. April 2025 möglich.
Außerdem sind für einen sicheren Ablauf der Feierlichkeiten folgende Regelungen zu beachten:
Nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Ausnahmen von diesen Verboten können für die sogenannten Brauchtumsfeuer, worunter auch die Osterfeuer fallen, zugelassen werden. Ein Osterfeuer ist dann ein Brauchtumsfeuer, wenn es von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen. Solche Feuer sind auch in der Osterzeit verboten.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Stroh, Schlagabraum, Baumschnitt, Heckenschnitt o. ä. für ein Osterfeuer zum Einsatz kommen dürfen: Altreifen und behandelte Materialien wie Papier, Möbel oder Zaunholz gehört nicht auf ein Osterfeuer! Um Kleintiere zu schützen, schichten Sie das Material frühestens zwei bis drei Tage vor dem Verbrennen auf oder bereits aufgeschichtetes Material um. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet bzw. muss sofort gelöscht werden, um ein Waldbrandrisiko zu vermeiden.
Innerhalb der Wohnbebauung sind Osterfeuer nicht zulässig. Außerdem sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
25 m von sonstigen baulichen Anlagen
25 m von öffentlichen Verkehrsflächen
10 m von befestigten Wirtschaftswegen
Wenn Sie ein Osterfeuer abbrennen möchten, wenden Sie sich bitte bis spätestens kommenden Mittwoch an die Stadt Meinerzhagen. Dabei müssen der Verbrennungsort und der Zeitraum ebenso angegeben werden wie ein verantwortlicher Ansprechpartner, der während der Veranstaltung telefonisch erreichbar ist. Für eine Anmeldung und alle weiteren Fragen zum Thema steht Ihnen Steffen Kohl (02354/77-231; s.kohl@meinerzhagen) zur Verfügung. Den Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Thema finden Sie hier.
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