Die Denkmalliste der Stadt Meinerzhagen hat einen Neuzugang: Mit dem Warnamtsbunker und dem Richtfunkturm an der Heerstraße ist ein neues Bauwerk hinzugekommen, das der bereits vielfältigen Denkmalliste eine weitere Facette hinzufügt. Ein spannendes Thema und ein guter Anlass, in einer losen Serie die durchaus spannenden Denkmäler in Meinerzhagen vorzustellen. Am Anfang stehen jedoch erste Informationen zum Thema – und die kommen von Achim Neubert aus dem städtischen Fachbereich Technischer Service.
Herr Neubert, Sie sind seit vielen Jahren für das Thema Denkmal in Meinerzhagen zuständig. Was macht ein Objekt oder Gebäude eigentlich zum Denkmal?
Ein Denkmal hat eine besondere geschichtliche Bedeutung oder ist für die Gestaltung des Ortsbilds besonders wichtig. Die Erhaltung und Nutzung ist von besonderem gesellschaftlichen Interesse. Der Schutz der Denkmäler ist sogar in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankert. An einem Denkmal lässt sich die Zeitgeschichte ablesen: zum Beispiel die ursprüngliche Idee des Erbauers, die Leistung der damaligen Handwerker unter Verwendung der seinerzeit verfügbaren Materialien.
Wie entscheidet sich, welches Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird, und welche Aufgaben übernimmt die Stadt Meinerzhagen als „Untere Denkmalbehörde“, wenn es um die Eintragung und die Pflege geht?
Das Fachamt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) aus Münster hat die gesetztliche Aufgabe, die Unteren Denkmalbehörden zu unterstützen. Meist kommt auch von hier der Hinweis, dass ein Gebäude Denkmalwert besitzen könnte. Ein Hinweis auf eine denkmalpflegerische Untersuchung kann aber auch aus der Bürgerschaft kommen. Das Fachamt mit seinen kompetenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bewertet und begründet dann die Denkmaleigenschaften. Wenn sich bei der Bewertung herausstellt, dass das Gebäude denkmalwert ist, hat die Stadt die Pflicht, das Verfahren zu betreuen, die Unterschutzstellung durchzuführen und das Denkmal in die Denkmalliste einzutragen. Die Untere Denkmalbehörde betreut die Eigentümer der Denkmäler unter anderem dadurch, indem sie diese bei notwendigen Maßnahmen an den Denkmälern mit Hilfe des Fachamtes berät, denkmalrechtliche Erlaubnisse erteilt und Möglichkeiten für eine finanzielle Förderung sucht.
Man hat ja eigentlich doch immer einen Liebling, auch wenn man es vielleicht nicht zugeben will – gilt das auch für Sie? Welches Denkmal schätzen Sie besonders?
Jedes Denkmal hat seinen eigenen Reiz und repräsentiert die Zeit, in der es entstanden ist – mit dem entsprechenden Baustil und den damals gängigen Baumaterialien und Bautechniken. Das liebste Denkmal ist und bleibt für mich die schöne und historisch bedeutsame Jesus-Christus-Kirche, die weithin sichtbar die Ortsmitte kennzeichnet. Eindrucksvoll ist insbesondere auch der klar gegliederte Innenraum mit seiner besonderen Ausstrahlung.
In jüngerer Vergangenheit wurden auch Bauwerke unter Denkmalschutz gestellt, die man so eigentlich nicht im Sinn gehabt hätte. Warum erhalten auch solche Objekte diesen Status, obwohl sie gar nicht „schön“ sind?
Bei einem Denkmal geht es nicht darum, ob dieses als „schön“ empfunden wird oder nicht. Schönheit liegt ja auch grundsätzlich im Auge des Betrachters. Ein Denkmal ist primär Zeuge für die Geschichte, unter Umständen sogar auch für „unschöne“ Seiten der Geschichte. Ein Denkmal wird aus künstlerischen, volkskundlichen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz gestellt. Umso größer der Anteil der vorhandenen Bausubstanz ist, mit dem der Denkmalwert begründet ist und je bedeutender die Merkmale sind, desto größer ist die Chance, dass ein Bauwerk unter Denkmalschutz gestellt wird.
Stichwort Warnamtsbunker – wie geht es mit diesem neuesten Denkmal in der Liste unserer Stadt weiter? Könnte man das Gebäude touristisch oder als Museum nutzen?
Eine Nutzung eines Denkmalgebäudes ist einem Leerstand grundsätzlich vorzuziehen, da ein genutztes Gebäude weniger dem Verfall preisgegeben ist als ein ungenutztes Gebäude. Daher wäre eine sinnvolle Nutzung, bei der das Gebäude mit seinen damaligen Arbeitsabläufen und Lebensbedingungen in einem Warnamtsbunker betrachtet werden kann, zu begrüßen. Bei einer touristischen und musealen Nutzung des Warnamtes könnte dieses Denkmal heute das damalige Zeitempfinden vermitteln. Allerdings könnte auch eine andere privatwirtschaftliche Nutzung möglich sein, vorausgesetzt, der Denkmalwert des Gebäudes bliebe erhalten.
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