Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat ausgefertigt und verkündet, nachdem es zuvor von den Volksvertretungen in den Ländern angenommen worden war. Es trat damit am 23. Mai 1949 in Kraft. An diesen historischen Tag wird heute deutschlandweit erinnert, indem vor den Rathäusern und öffentlichen Gebäuden die Flagge der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des jeweiligen Bundeslandes gehisst werden.
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