„Wohngeld“ - Am 1. Januar 2016 ist die neue Wohngeldreform in Kraft getreten

Seit über 50 Jahren unterstützt das Wohngeld einkommensschwache Bürgerinnen
und Bürger bei ihren Wohnkosten. Die Kosten teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. 

Die Wohngeldreform zum 01. Januar 2016  bedeutet eine deutliche Verbesserung für viele Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen oder eine geringe Rente haben. Gerade in Anbetracht der in den letzten Jahren vielerorts stark gestiegenen Mieten brauchen diese Menschen die Unterstützung der Gemeinschaft. Im Zentrum der Wohngeldreform 2016 steht die Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2009. Neben dem Anstieg der Kaltmieten wird dabei auch die Entwicklung der warmen Nebenkosten  - also von Heizung und Warmwasser berücksichtigt.

Wesentliche Änderungen zum 01. Januar 2016:
Höhere Tabellenwerte, erhöhte Miethöchstbeträge, neue Mietenstufen und Erhöhung für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen. Informationen hierzu im Internet: <link http: www.bmub.bund.de _blank external-link-new-window external link in new>www.bmub.bund.de

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte diesen Anspruch geltend machen.

Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen (Bruttokalt-)Miete beziehungsweise Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und vom Einkommen des Haushaltes.

Wohngeld wird nur auf Antrag und in der Regel für zwölf Monate gewährt.

Weitere Informationen und Formulare finden sie hier:
<link record:tx_citkoegovservicelight_domain_model_dienstleistungen:181 internal-link>Wohngeld - Lastenzuschuss
<link record:tx_citkoegovservicelight_domain_model_dienstleistungen:182 internal-link>Wohngeld - Mietzuschuss

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