Warnamtsbunker wird als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Meinerzhagen eingetragen

Seit 60 Jahren steht an der Heerstraße ein Bunker des Warnamtes IV, der schon lange außer Betrieb, aber immer noch fast voll ausgestattet ist. Auf den ersten Blick völlig unscheinbar, ist sein Eingang nur schwer zu finden. Doch dahinter verbergen sich vier Stockwerke, die seinerzeit alles an Infrastruktur für das Leben und Arbeiten von bis zu 170 Menschen vorhielten. Ein Relikt aus dem Kalten Krieg ist dieses Bauwerk, von dem es in Deutschland insgesamt zehn Stück gibt. Und obwohl es sichtbar in die Jahre gekommen ist, zeugt es bis heute eindrucksvoll von den damaligen Vorkehrungen für den Fall einer Bedrohungssituation, den Arbeitsprozessen bei der Auslösung von Warnmeldungen, dem Warn-Netzwerk außerhalb seiner Mauern und von dem technischen Stand seiner Zeit. Nun hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ein Gutachten vorgestellt, in dem deutlich wird, dass es sich bei dem „Warnamtsbunker und dem Richtfunkturm des Warnamtes IV“ um ein Denkmal handelt – und so wurde in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Denkmalpflege beschlossen, dass die Objekte als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Meinerzhagen aufgenommen werden sollen.

Eine Besonderheit des Warnamtsbunkers gegenüber den anderen deutschen Warnamtsbunkern: Er wurde seinerzeit oberirdisch gebaut und dann mit Erdreich umgeben, so dass zu keiner Zeit die Gefahr eines Wassereinbruchs bestand. Entsprechend gut erhalten sind die vier Ebenen, auf denen sich zunächst Schlafräume mit mehrstöckigen Feldbetten, Sanitäranlagen und Entgiftungsduschen sowie eine noch funktionierende Rohrpostanlage befinden. Wagt man sich auf die nächsten Ebenen vor, so findet man u.a. dieselbetriebene Generatoren für die Stromversorgung, eine Belüftungsanlage sowie einen Schutzluftraum. Auch eine voll ausgestattete Küche befindet sich im Warnamtsbunker, und selbst die Wandgemälde, darunter aufgemalte Fenster, die einen Blick in den Himmel suggerieren, sind noch gut erhalten.

Der Warnamtsbunker war seinerzeit darauf ausgerichtet, nach einem Zwischenfall mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen als Luftschutzbunker sowie Arbeitsort zu dienen und eine Überlebensdauer von 30 Tagen zu sichern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Warnamts sollten im Katastrophenfall in Schichten den „Warndienst“ übernehmen, Informationen zu Bedrohungslagen sammeln, zusammenführen und weiterleiten, um die Bevölkerung zu schützen und ein umfassendes Bild der Situation vor Ort als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte liefern. Erst nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, der Auflösung des Ostblocks im Jahr 1991 und damit dem Ende des Kalten Krieges wurden auch die Warnämter nicht weiter betrieben und die Bunker aufgegeben.

Mit dem bindenden Gutachten des LWL wird die Stadt Meinerzhagen ein weiteres Baudenkmal in ihre Denkmalliste eintragen. Der Warnamtsbunker mit seinem Richtfunkturm steht damit in einer Reihe mit 54 weiteren Objekten, darunter der Villa im Park und dem Stadtpark, der Jesus-Christus-Kirche oder der Knochenmühle. Als Begründung für seine Entscheidung, nach der die Stadt Meinerzhagen rechtlich zur Eintragung als Baudenkmal verpflichtet ist, gibt der LWL mehrere Aspekte an: So habe das Bauwerk als historisches Zeugnis des Kalten Krieges eine Bedeutung für die Geschichte der Menschen und dieser Epoche. Gleichzeitig sei auch die Entwicklungsgeschichte des deutschen Zivilschutzes, insbesondere des Warndienstes, mit dem Warnamtsbunker und seiner Ausstattung dokumentiert, in der die Arbeitsabläufe und die Lebensbedingungen der Menschen nachvollziehbar würden. Auch die ortsprägende Wirkung gerade des Fernmeldeturms sei, so der LWL, ein städtebaulicher Grund für den Denkmalwert.

Nachdem der Beschluss über die Eintragung durch den zuständigen Ausschuss für Sport, Kultur und Denkmalpflege nunmehr gefasst worden ist, wird die Verwaltung die Eintragung als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Meinerzhagen vornehmen. Die Eigentümerin wird daraufhin über die Eintragung in Kenntnis gesetzt. Das Bauwerk unterliegt mit der Eintragung den Regeln des Denkmalschutzgesetzes.

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