Seit langem war die Situation nur schwer zu handhaben: Der Parkplatz am Schützenplatz und der Wanderparkplatz Schallershaus wurden in den letzten Monaten zunehmend als Treffpunkt für jüngere Menschen genutzt, die dort mit ihren Autos vorfuhren und den Abend verbrachten. So weit, so gut – wären nicht Lärm, Verschmutzung, Sachbeschädigungen und zunehmende Verunsicherung der Anwohner sowie Passanten zu ständigen Nebenwirkungen dieser Treffen geworden. Auch die Wohnmobilisten, die den Stellplatz auf dem Schützenplatz nutzten, wurden immer wieder belästigt. In seiner jüngsten Sitzung hatte der Rat daher dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt und ein Verweilverbot für beide Parkplätze beschlossen. Nachdem nun die Beschilderung aufgestellt wurde, wird das Verweilverbot ab sofort kontrolliert und geahndet.
Was bedeutet das Verweilverbot?
„Das Verweilen von Personen auf diesem öffentlichen Parkplatz ist außerhalb des üblichen Parkvorgangs täglich in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt“: So steht es auf den Schildern, die an beiden Parkplätzen nun angebracht sind. Am Schützenplatz sind Wohnmobile und Besuchende bei bestimmten Anlässen von der Regelung ausgenommen. Für beide Parkplätze wiederum gilt der Hinweis, dass Verunreinigungen untersagt sind.
„Natürlich“, stellt Yvonne Rautenberg, Leiterin des städtischen Fachdienstes Ordnung, klar, „lassen wir bei unseren Kontrollen den gesunden Menschenverstand walten. Wer aus seinem Auto steigt und dort kurz stehen bleibt, wird von uns sicherlich nicht ermahnt.“ Der Stadt geht es also im Wesentlichen darum, die immer stärker auftretenden Belästigungen und Szenen, die sich vor allem abends und nachts abspielten, zu beenden. Sollte das Verweilverbot tatsächlich missachtet und geahndet werden, kann eine Geldbuße verhängt werden. „Wir hoffen aber sehr, dass allein die nun installierten Regelungen dazu beitragen, die Situation auf den Parkplätzen zu entschärfen, so Yvonne Rautenberg. Die Stadt werde die Entwicklungen weiter beobachten.
( )