Mit der Coronaschutzverordnung vom 30. September 2020 sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, auch private Feste wie Geburtstags- und Hochzeitsfeiern auf eine Teilnehmerzahl von höchstens 150 Gäste zu begrenzen und mindestens drei Werktage vor dem Termin schriftlich bei der Stadt Meinerzhagen anzumelden. Dies gilt für alle Feiern, die in Meinerzhagen stattfinden und für die externe Räume genutzt werden. Feste in einer privaten Wohnung und mit weniger als 50 Gästen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Um diese Meldung für die Bürgerinnen und Bürger so unkompliziert wie möglich zu machen, hat die Stadt Meinerzhagen hier ein Kontakt- und Informationsformular entwickelt. Dieses ist ganz einfach auszufüllen und geht mit einem Klick an den zuständigen Fachbereich. Natürlich können die notwendigen Informationen, darunter Name und Anschrift des Gastgebers bzw. der Gastgeberin, Art, Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung sowie voraussichtliche Gästezahl, auch auf dem Postweg übermittelt werden. Hierfür und als Ansprechpartner bei Rückfragen steht Ihnen Herr Evren Emeni unter der Telefonnummer 02354/77-237, per E-Mail an e.emeni@meinerzhagen oder über den Postweg an folgende Adresse zur Verfügung:
Stadt Meinerzhagen
Fachbereich 2/FD 32
– Bürgerservice – Ordnung
Bahnhofstraße 13
58540 Meinerzhagen
Bitte beachten Sie auch, dass eine exakte Teilnehmerliste zu führen und stets zu aktualisieren ist. Diese kann das Ordnungsamt jederzeit zur Einsicht anfordern.
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