Im Jahr 2023 werden bundesweit die ehrenamtlichen Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Durch die Stadt Meinerzhagen ist dafür eine Vorschlagsliste mit mindestens 18 Kandidatinnen und Kandidaten zu erstellen. Aus dieser Liste werden durch den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Meinerzhagen neun Frauen und Männer gewählt, welche dann am Amtsgericht Lüdenscheid und am Landgericht Hagen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Meinerzhagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Geistliche sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit. Aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes sollte auch die gesundheitliche Eignung vorhanden sein. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt, sondern lediglich eine Entschädigung für den Zeitaufwand, für Verdienstausfall, für notwendige Fahrtkosten. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 24. März beim Bürgermeister der Stadt Meinerzhagen, Fachdienst Ordnung, Bahnhofstraße 13, 58540 Meinerzhagen, Tel. 0 23 54/77-133 oder 77-131.
Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.meinerzhagen.de oder unter www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular herunterzuladen und auszudrucken, kann Ihnen dieses auch zugesandt werden.
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