Ratssitzung am 25. November: Kurzzusammenfassung

Gestern Abend kam der Rat der Stadt Meinerzhagen zusammen. Hauptthemen der Sitzung waren die Verabschiedung des Haushaltsplans für das kommende Jahr, die Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Beschlussfassung über die Benutzungsgebühren für 2025. Die Ergebnisse der Ratssitzung haben wir für Sie zusammengefasst:

Jahresabschluss 2023 und Haushaltssatzung für 2025: Verabschiedung ist erfolgt
In den ersten Tagesordnungspunkten ging es insbesondere um die Finanzen der Stadt: So wurde dem Rat der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 nebst noch nicht beschlossenen außerpanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorgelegt, die im Jahr 2023 getätigt worden waren. Gleiches galt für die Haushaltssatzung für 2025, die Bürgermeister Jan Nesselrath und Kämmerin Susanne Neumann in der Ratssitzung Ende Oktober im Detail vorgestellt hatten und die gestern zur Diskussion stand. Der Rat beschloss die Haushaltssatzung 2025; der Jahresabschluss 2023 wurde angenommen und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Hardt“ 
Insbesondere für das „Haus Nordhelle“ und das „Haus am Ebbehang“ in Valbert sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von privatwirtschaftlich betriebenen Hotel- und Gastronomiebetrieben geschaffen werden. Hierfür waren der Flächennutzungsplan (7. Änderung) sowie der Bebauungsplan Nr. 41 „Hardt“ anzupassen, der bereits vor einiger Zeit in seiner 6. Änderung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Entwurf ausgelegt war. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet. Weitere Anpassungen des Entwurfs waren aufgrund dessen nicht erforderlich, so dass der Satzungsbeschluss nun möglich war. Nach der der gestern erfolgten Beschlussfassung durch den Rat und der Genehmigung der im Parallelverfahren erfolgten 7. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Arnsberg kann die Satzung rechtskräftig werden.

Satzungsbeschluss zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 49 „An der Woeste“ 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von Produktionsflächen der Firma Otto Fuchs KG zu schaffen, hatte der Rat die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 49 „An der Woeste“ beschlossen. Im Rahmen des nun abgeschlossenen Aufstellungsverfahrens hatte die Bürgerschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme, gleiches galt für die von der Planung berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden. Nachdem seitens der Bürgerschaft keine Rückmeldungen eingegangen waren und die von Behörden vorgelegten Stellungnahmen geprüft wurden, stimmte der Rat gestern dem Satzungsbeschluss sowie einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt als Planungsträger und der Firma Otto Fuchs als Vorhabenträger zur Sicherung von externen Ausgleichsmaßnahmen zu.

Gebührensatzungen für 2025 verabschiedet: Entlastung der Haushalte als Grundlage für Kalkulation
Auch die Gebührenkalkulationen, die die Stadtverwaltung für das Jahr 2025 vorgeschlagen hatte, wurden gestern im Rat besprochen und anschließend verabschiedet: Die Gebühren müssen zwar in einigen Fällen leicht erhöht werden, die Belastung soll aber möglichst niedrig ausfallen und teils ist es gelungen, die Gebühren sogar zu senken. Dabei greift die Stadt auch im kommenden Jahr z.T. auf die Gebührenausgleichsrücklage zurück, um die Haushalte zu entlasten und entstehende Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben zu decken.

Damit ergeben sich für 2025 folgende Gebühren:

Abwasserbeseitigung 
Eine leichte Anhebung der Gebühren steht im Bereich Abwasserbeseitigung an, u.a. da der Ruhr- und der Aggerverband ihre Beiträge angehoben haben und die kalkulatorischen Kosten aufgrund von geplanten Baumaßnahmen steigen werden. Auch die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen haben sich erhöht, da im kommenden Jahr die abflusswirksamen Flächen als Grundlage für die Niederschlagswassergebühr neu ermittelt werden sollen.

Der Rat stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, einen Betrag von 150.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage einzurechnen, um die Haushalte zu entlasten. Damit steht nach dem gestrigen Ratsentscheid eine Anhebung der Schmutzwassergebühr auf 4,66 Euro pro Kubikmeter (Vorjahr: 4,37 Euro/cbm) und der Niederschlagswassergebühr von 0,79 auf 0,87 Euro pro Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche an.

Entsorgungsgebühren für Grundstückentwässerungsanlagen 
Die Kosten zur Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen bleiben weitgehend gleich, wobei auch an dieser Stelle Rücklagen zur Entlastung zum Einsatz kommen. Die Abfuhrkosten sinken von 51,50 Euro pro Kubikmeter auf 50,42 Euro/cbm, die Klärkostengebühr des Aggerverband bleibt mit 60,00 Euro je Einwohner gleich. Die Klärkostengebühr des Ruhrverbands steigt von 58,46 Euro auf 58,95 Euro je Einwohner. Die Stadt sieht außerdem die Entnahme von 2.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage vor.

Straßenreinigung
Im Bereich der Straßenreinigungsgebühren steht eine Erhöhung beim Kehrdienst von 1,33 Euro auf 1,43 Euro je Frontmeter an, da die Kosten gestiegen sind. Auch die Winterwartungskosten sind gestiegen, da die Stadt mit höheren Kosten für die Anschaffung von Streumitteln rechnet, so dass die Gebührenkalkulation bei 1,39 Euro je Frontmeter liegt (Vorjahr: 1,26 Euro je Frontmeter). Es wurde ein Betrag von 50.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage eingerechnet.

Abfallwirtschaft 
Wie bereits schon im vergangenen Jahr plädierte die Stadtverwaltung auch für 2025 für eine Gebührensenkung im Bereich Abfallbeseitigung. Dafür will sie einen Betrag von 300.000 Euro aus der Rücklage nutzen und so die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Der Rat folgte dem Vorschlag. Damit sinken die Gebührensätze beispielsweise für einen 120-Liter-Umleerbehälter von 303,48 Euro (2024) auf 294,24 Euro und für einen Sperrgutsack von 6,35 Euro auf 6,01 Euro. Lediglich für Wechselbehälter sowie für Behälter für Papier und Pappe steigen die Gebühren marginal.

Kalkulation der Gebührensatzung 2025 für den Friedhof Hunswinkel
Für die Gebührenordnung für den Kommunalfriedhof in Hunswinkel legte die Verwaltung einen Kalkulationsvorschlag vor, der eine Anhebung in allen Bereichen vorsieht. Die Gründe für diese Entwicklung liegen insbesondere in den höheren Personalkosten. Der Rat stimmte bei sechs Gegenstimmen mehrheitlich für den Verwaltungsvorschlag und anschließend der in diesem Zuge notwendig gewordenen Satzungsänderung zu.

Unterlagen im Netz verfügbar
Alle Unterlagen zur Sitzung sind für Sie im Internet der Stadt Meinerzhagen hinterlegt. 
 

( )