Gestern kam der Rat der Stadt Meinerzhagen zum zweiten Mal zusammen. Hier die wesentlichen Ergebnisse und Beschlüsse der Sitzung:
Bildung, Zusammensetzung und personelle Besetzung der Ausschüsse
Zunächst befasste sich der Rat mit der Ausschussbildung. Es wird beim Zuschnitt der Gremien bleiben: Neben den Pflichtausschüssen, dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Wahlprüfungs- und dem Wahlausschuss sowie dem Ausschuss für Sport, Kultur und Denkmalpflege werden auch die freiwilligen Ausschüsse für Schule und Bildung, für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU), für Familie, Jugend, Soziales und Senioren sowie der Bau- und Vergabeausschuss ihre Arbeit aufnehmen. Bei leicht angepasster Stärke wurden die Mitglieder sowie deren Vorsitzende bestimmt. Gleiches gilt für die Vertretung der Stadt Meinerzhagen für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in juristischen Personen oder Personenvereinigungen.
Orientierungsplan für Hunswinkel und Zukunft der Gedenkstätte zum Tag der Deutschen Einheit
Im Anschluss behandelte der Rat zwei Anträge. Darin ging es zunächst um elf Stelen, die als Teil eines LEADER-Projekts vor rund fünf Jahren in verschiedenen Ortschaften aufgestellt worden waren und seitdem mit Informationen zum Wegenetz Orientierung schaffen. Vor wenigen Wochen war ein weiterer Infoplan in Willertshagen errichtet worden. Nun soll, so der Antrag der UWG-Fraktion, eine weitere Stele in Hunswinkel installiert werden. Auf Beschluss des Rates wird sich der KPSMU-Ausschuss weiter mit der Thematik befassen.
Der zweite Antrag befasste sich mit der Gedenkstätte zum Tag der Deutschen Einheit in Valbert, die am Tag der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 errichtet wurde. Diese Stätte soll, so der private Antragssteller, unter Denkmalschutz gestellt und durch die Stadtverwaltung gepflegt werden; außerdem soll jährlich am Tag der Deutschen Einheit auch an dieser Stelle eine Beflaggung erfolgen. Der Antrag wurde zur Bearbeitung mehrheitlich an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss gegeben.
Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Auch das Thema Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz stand auf der Tagesordnung. Dabei folgte der Rat mehrheitlich dem Vorschlag der Stadtverwaltung, eine solche Karte nicht einzuführen, sondern zunächst gesicherte Erkenntnisse über den Nutzen dieses Instruments abzuwarten. Die wesentlichen Gründe hierfür liegen in dem zu erwartenden Mehraufwand für die Verwaltung auf der einen und in der eingeschränkten Nutzbarkeit auf der anderen Seite: Bestimmte Dienstleistungen wie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr oder Einkäufe in Geschäften, die ihrerseits nicht entsprechend gelistet sind oder in denen nur Barzahlung möglich ist, können nicht in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt, dass aktuell lediglich elf Personen in Meinerzhagen Anspruch auf eine Bezahlkarte hätten.
Gebührensatzungen für 2026 verabschiedet: Entlastung der Haushalte als Grundlage für Kalkulation
In der Ratssitzung stand auch der Vorschlag der Stadtverwaltung zur Gebührenkalkulation 2026 zur Diskussion. Den Berechnungen wurde die Prämisse zugrunde gelegt, die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Damit ergeben sich für 2026 folgende Gebühren:
Straßenreinigung
Insgesamt steigen die Kosten für den Kehrdienst leicht von 1,43 Euro (2025) auf 1,45 Euro pro Frontmeter. Die Kosten für den Winterdienst hingegen werden für das Jahr 2026 mit 1,05 Euro je Frontmeter niedriger veranschlagt (2025: 1,39 Euro), da nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre mit weniger Einsatzstunden geplant wird. Die Gebührenerhebung zur Straßenreinigung erfolgt unter Verwendung eines Beitrags von 60.000 Euro aus den Rücklagen.
Abfallwirtschaft
Bei einer Einrechnung von 300.000 Euro aus der Gebührenausgleichsrücklage ergeben sich im Bereich Abfallwirtschaft Kostensteigerungen v.a. aufgrund von Gebührenerhöhungen für die Müllverbrennungsanlage des Märkischen Kreises. Für einen 120-Liter-Umleerbehälter beispielsweise fallen Gebühren von 316,68 Euro (2025: 294,24 Euro) an und für einen Sperrgutsack 6,49 Euro (2025: 6,01 Euro). Für die Abfuhr von Papier, Pappe und Kartonage wurden die Gebühren auf 78,24 Euro (2025: 90,72 Euro) gesenkt, da der Baubetriebshof aufgrund eines nun größeren Behälters weniger Abfuhren berechnen muss.
Kommunaler Friedhof Hunswinkel
Die Gebühren für den Kommunalfriedhof in Hunswinkel müssen insbesondere aufgrund der gestiegenen Personalkosten erneut angehoben werden. Aufgrund der negativen Ergebnisse in den vergangenen Jahren war außerdem die Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage nicht möglich, so dass an dieser Stelle kein Ausgleich erfolgen kann. Die Verwaltung betonte, dass die Unterdeckungen nicht in die Gebührenkalkulation eingeflossen sind, da diese sonst weiter angehoben werden müssten. Der Rat beschloss die Anhebung der Gebühren und stimmte auch der notwendigen Satzungsänderung zu.
Entsorgungsgebühren für Grundstückentwässerungsanlagen
Die Kosten zur Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen steigen leicht. Die Abfuhrkosten werden bei 51,64 Euro/cbm liegen (2025: 50,42 Euro/cbm), die Klärkostgebühr des Aggerverbandes bei 65,00 Euro je Einwohner (2025: 60,00 Euro) und die Klärkostengebühr des Ruhrverbandes bei 63,43 Euro je Einwohner (2025: 58,95 Euro).
Abwasserbeseitigung
Auch bei der Abwasserbeseitigung steht eine leichte Kostensteigerung an, wobei die Stadtverwaltung den Einsatz von 140.000 Euro zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aus den Rücklagen vorschlug. Der Rat stimmte dem ebenso wie den Kalkulationen für 2026 zu. Damit steigen die Schmutzwassergebühr auf 4,85 Euro/cbm (2025: 4,66 Euro/cbm) und die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 Euro/cbm (2025: 0,87 Euro/cbm). Für Verbandsmitglieder eines Entwässerungsverbandes werden die Gebühren für Schmutzwasser im kommenden Jahr bei 2,45/cbm (2025: 2,37 Euro/cbm) und für Niederschlagswasser bei 0,72 Euro/cbm (2025: 0,70 Euro/cbm) liegen.
Widmung verschiedener Straßen im Stadtgebiet
Im letzten Block der Sitzung ging es um bestimmte Straßen, deren Widmung bislang nicht erfolgte oder die neu errichtet wurden. Hierzu gehören der Siepener Weg, der Jomendorfer Weg sowie der Karlsbader Weg, die als Gemeindestraßen (Anliegerstraßen) gewidmet wurden. Die daneben liegenden Stichwege werden für den öffentlichen Verkehr als Fuß- oder Radweg gewidmet. Die Waldstraße und die Südstraße werden ebenfalls als Gemeindestraßen (Anliegerstraßen) gewidmet; gleiches gilt für Verkehrsflächen des Gewerbeparks Grünewald.
Unterlagen im Netz verfügbar
Alle Unterlagen zur Sitzung sindhier für Sie hinterlegt.
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