Gestern kam der Rat der Stadt Meinerzhagen zusammen. Auf der Agenda stand eine Reihe von Themen, über die wir Sie in dieser Kurzzusammenfassung informieren. Alle Unterlagen zur Sitzung finden Sie wie gewohnt auf den Internetseiten der Stadt Meinerzhagen. Neben einigen organisatorischen Aspekten, darunter der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 aufgrund von entsprechenden Rahmenbedingungen, ging es um folgende Inhalte:
Städtisches Kanalnetz soll an den Ruhrverband übertragen werden
Die Stadt Meinerzhagen strebt die Übertragung ihrer Verpflichtung zum Sammeln und Fortleiten des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers an den Ruhrverband zum 1. Januar 2026 an. Somit würde die Abwasserbeseitigung in Zukunft in einer Hand liegen, da der Ruhrverband für die Behandlung des Abwassers in seinen Kläranlagen und für die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer seit jeher zuständig ist. In seiner gestrigen Sitzung stimmte der Rat mehrheitlich den Plänen der Verwaltung zu und beauftragte sie, die vorbereitenden Schritte einzuleiten. Hintergrund für diese Entscheidung ist insbesondere der zunehmende Fachkräftemangel bei gleichzeitig steigenden rechtlichen Anforderungen. Um für die Bürgerinnen und Bürger auch künftig eine geordnete Abwasserentsorgung zu gewährleisten, sollen die Aufgaben an den Ruhrverband übertragen werden. Damit würde dieser das uneingeschränkte Nutzungsrecht am Kanalnetz erhalten, wobei sämtliche Maßnahmen eng mit der Stadt abgestimmt würden. Eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch steigende Gebühren wäre nicht zu erwarten.
Flächennutzungsplan, 8. Änderung: öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Darstellung von Wohnbauflächen für das „Schulpforta“-Gelände
Der Bereich des ehemaligen „Schulpforta“-Geländes, der bislang als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen ist, soll in die Darstellungen „Wohnbaufläche“ sowie „Grünfläche“ umgewandelt werden: Hierzu hatte der Rat der Stadt im Mai 2021 einen Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Ziel ist dabei, die Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen Wohnbaugebiets mit hohem Grün-Anteil zu schaffen und das Kindergartengrundstück an der Birkeshöhstraße in diesem Teilbereich als „Fläche für den Gemeinbedarf“ auszuweisen. Um seitens der Bezirksregierung eine Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung und der damit verbundenen Ausweisung des neuen Wohngebietes „Schulpforta“ zu erhalten, sind verschiedene Wohnbauflächenreserven im Stadtgebiet zurückzunehmen und als Grünfläche auszuweisen.
Im April 2024 wurden sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange erstmals an der Planung beteiligt. Nachdem die daraus resultierenden Stellungnahmen in der jüngsten KPSMU-Ausschusssitzung erörtert wurden, wurden sie gestern auch im Rat vorgestellt. Dieser stimmte der nun vorliegenden Fassung zu, so dass die Flächennutzungsplanänderung im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden kann, um den Bürgerinnen und Bürgern erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gleichzeitig werden auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Bebauungsplan Nr. 82 „An der Kirche“ wird ausgelegt: Planungsrecht für Eigentümerinnen und Eigentümer
Anfang des Jahres erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 82 „An der Kirche“, jetzt kann er öffentlich zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange ausgelegt werden: Der Rat stimmte gestern diesem nächsten Schritt zu. Mit dem neuen Bebauungsplan soll nachträglich Rechtssicherheit für einige Grundstücks-Eigentümer in der Valberter Straße „An der Kirche“ geschaffen werden. Deren Häuser waren seinerzeit vermutlich im Vorgriff auf einen dann nicht rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan genehmigt worden. Mit der neuen Grundlage erhalten die Eigentümer nun die Möglichkeit zur baulichen Veränderung ihrer Häuser; darüber hinaus soll ein bislang unbebautes Grundstück an der Haaner Straße für eine Bebauung genutzt werden können.
Ortslage Ebberg: Weitere Baumöglichkeiten sollen geschaffen werden
In der Ortslage Ebberg steht nur noch eine Baulücke im Bebauungszusammenhang zur Verfügung. Deshalb will die Stadtverwaltung ein kleines ergänzendes Angebot für eine (Wohn)-Bebauung auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche am Südrand schaffen. Diese grenzt unmittelbar an die bestehende Bebauung an und ist bereits erschlossen. In seiner gestrigen Sitzung stimmte der Rat der Aufstellung einer so genannten Ergänzungssatzung zur Einbeziehung der genannten Fläche in Kombination mit einer Klarstellungssatzung, die die bereits bestehende Grenze des Bebauungszusammenhangs in der Ortslage Ebberg darstellt, zu.
Aktualisierter Lärmaktionsplan verabschiedet
Der Rat verabschiedete auch den Lärmaktionsplan, 4. Stufe, der gemäß einer EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. In der nun vierten Fassung werden erneut alle Hauptverkehrsstraßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr betrachtet. Dabei haben sich im Vergleich zur vorherigen Fassung gewisse Verschiebungen ergeben, die wesentlich auf die Sperrung der A45 zurückzuführen sind. Im Lärmaktionsplan sind auch Maßnahmen zur Lärmreduzierung verzeichnet, die nun in die Umsetzung gehen.
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