Gestern kam der Rat der Stadt Meinerzhagen zu seiner Sitzung zusammen. Dabei ging es unter anderem um die Vorstellung des Jahresabschlusses 2024, den die Ratsmitglieder zur Kenntnis nahmen. Die weiteren Themen und Ergebnisse in der Kurzzusammenfassung:
Anträge aus den Fraktionen: Geschwindigkeits-Displays, Hundesteuer, Wappensatzung
Im Verlauf der Sitzung wurden vier Anträge aus den Ratsfraktionen behandelt. Dabei ging es zunächst um die Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln, so genannten „Smiley-Displays“. Die Stadt Meinerzhagen besitzt zwei dieser Messgeräte und soll, so sieht es der Antrag vor, überprüfen, ob die Aufstockung des Bestands sinnvoll wäre. Der Rat stimmte dem Antrag mehrheitlich zu. Darüber hinaus befasste sich der Rat mit einem Antrag zur Steuerbefreiung von jagdlich geführten Hunden, der schließlich mehrheitlich abgelehnt wurde. Ein weiterer Antrag bezog sich auf den Erlass einer Wappen- und Logosatzung für die Stadt Meinerzhagen. Nachdem die mit dem Thema befassten Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses mehrheitlich keine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer entsprechenden Satzung sahen, lehnte der Rat den Antrag ab.
Freiwillige Feuerwehr: Leitungsteam für weitere sechs Jahre bestellt
Nachdem die Amtszeit des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr sowie seiner beiden Stellvertreter zum 31. März endet, hat der Rat der Benennung des bisherigen Leitungsteams für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zugestimmt. Damit übernimmt Stadtbrandinspektor Christian Bösinghaus erneut die Funktion des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr. Die Stadtbrandinspektoren Steffen Kohl und Marc Schulte werden wieder zu seinen Stellvertretern ernannt.
Verkaufsoffener Sonntag auch in diesem Jahr zum Meinerzhagener Frühling
Wie in den Vorjahren werden zum diesjährigen Meinerzhagener Frühling am 10. Mai 2026 viele Gäste aus der Stadt und der Region erwartet. Die Veranstaltung ist damit auch ein Magnet für die Geschäfte in der Innenstadt, so dass der Rat dem Vorschlag zustimmte, die Veranstaltungstag zu einem verkaufsoffenen Sonntag zu machen.
Parkplatz „Am Schützenplatz“ und Wanderparkplatz „Schallershaus“: Nächtliches Verweilverbot soll für mehr Ruhe sorgen
Auf dem Parkplatz „Am Schützenplatz“ und auf dem Wanderparkplatz „Schallershaus“ gilt künftig ein Verweilverbot in der Zeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr. Diesem Vorschlag der Stadtverwaltung stimmte der Rat gestern mehrheitlich zu. Zum Hintergrund: Auf beiden Parkplätzen hat es immer wieder Situationen gegeben, in denen Jugendliche und junge Erwachsene für Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen sorgten. Dies soll mit einer ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnis durch die Mitarbeitenden des Fachdienstes Ordnung und die Polizei ein Ende haben: Nun ist die Grundlage dafür gegeben, gegen das bloße Verweilen und damit verbundene Störungen vorzugehen. Ausnahmen für öffentliche Veranstaltungen und die Nutzung der Wohnmobilstellplätze sind eingeplant.
Planungsrechtliche Zulässigkeit für Wohnbebauung in der Ortslage Breddershaus soll mit einer Außenbereichssatzung erleichtert werden
Auch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Breddershaus wurde gestern vom Rat mehrheitlich beschlossen. Damit soll die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zu Wohnzwecken vereinfacht werden: Baulücken könnten geschlossen und bestehende Gebäude entsprechend umgebaut werden. Der Satzungsentwurf wurde bereits erarbeitet und kann nun zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden offengelegt werden.
Aufstockung eines Bürogebäudes im Gewerbegebiet „Schwenke“: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Schwenke“ wird nun offengelegt
Eine Firma mit Sitz im Gewerbegebiet „Schwenke“ will ihr Bürogebäude aufstocken und damit ihren Betriebsstandort langfristig sichern. Um dieses Vorhaben zu ermöglichen, war eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 15 „Schwenke“ notwendig. Der Rat stimmte dem nächsten Schritt zu, die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange sowie die Behörden zu beteiligen, indem die Unterlagen im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
„Bau-Turbo“ wird in Meinerzhagen nach einheitlichen Leitvorstellungen umgesetzt
Der sogenannte „Bau-Turbo“ geht in die Umsetzung: Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des Baugesetzbuchs die Beschleunigung des Wohnungsbaus und die Wohnraumsicherung angestoßen. Damit können Städte und Gemeinden unter Bestimmungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum von bisher geltenden Rechtsgrundsätzen abweichen. Um einheitliche Grundlagen für die Anwendung des Gesetzes in Meinerzhagen zu schaffen und der spezifischen Wohnsituation in Meinerzhagen Rechnung zu tragen, hat die Stadtverwaltung städtebauliche Leitvorstellungen entwickelt. Diese wurden dem Rat gestern vorgestellt und von seiner Seite mehrheitlich verabschiedet.
Widmung von Straßen im Stadtgebiet
Für zwei Straßen im Stadtgebiet steht eine förmliche Widmung aus. Der Rat stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, die Straßen „Hangweg“ sowie „Gerichtsstraße“ als Gemeindestraßen zu widmen.
Unterlagen zur Ratssitzung im Netz verfügbar
Sämtliche Unterlagen zur Ratssitzung sind hier auf der Internetseite der Stadt Meinerzhagen verfügbar.
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