Ratssitzung am 14. September 2026: Kurzzusammenfassung der Ergebnisse

Gestern kam der Rat der Stadt Meinerzhagen im Rathaus zusammen. Auf der Agenda standen neben dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 sowie dem Jahresabschluss 2025 für das Interkommunale Gewerbegebiet Grünewald verschiedene Themen. So wurden der fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan vorgestellt, die Aufstellung einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Meinerzhagen beschlossen. Außerdem wurden zu Beginn der Sitzung zwei Anträge behandelt, die sich mit der Prüfung einer Verfassungsbeschwerde zur Verteidigung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Evaluierung eines neuen Tourismus-Konzepts befassten. 

Zuschuss für BEA als Nahverkehrskonzept on Demand auch für 2027

Das Pilotprojekt BEA als on-Demand-Verkehrsangebot „Bestellen – Einsteigen – Ankommen“ hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt und soll im das Jahr 2027 fortgesetzt werden. Dies hat der Kreistag des Märkischen Kreises unter der Voraussetzung beschlossen, dass sich die Stadt Meinerzhagen wie bereits in den Vorjahren erneut mit 100.000 Euro sowie einem Anteil von fünfzig Prozent im Falle von Kostensteigerungen beteiligt. Angesichts der Bedeutung des Projekts hat der Rat dieser Investition zugestimmt. 

9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Schwenke“: Satzungsbeschluss wurde gefasst

Im vergangenen Jahr hatte der Rat die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Schwenke“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gebäudeaufstockung zu schaffen und eine örtliche Bauvorschrift zur Dachbegrünung zu ergänzen. Nach der erfolgten Einbeziehung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zeigte sich kein weiterer Änderungsbedarf im Planentwurf. Nach der Empfehlung durch die entsprechenden Ausschüsse hat der Rat gestern den finalen Satzungsbeschluss gefasst. Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird mit Bekanntmachung rechtskräftig.

Bebauungsplan Nr. 79 „Gartenstraße“: Entwurf wird offengelegt

Auch der Bebauungsplanentwurf Nr. 79 „Gartenstraße“ stand gestern auf der Agenda. Mit dem Bebauungsplan will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die gewachsenen städtebaulichen Strukturen und Merkmale im Bereich der Straßen Höltchen, Gartenstraße, Giedeweg sowie in Teilen der Himberg- sowie der Gerichtstraße und des Löherwegs gesichert werden und der typische Charakter des Wohngebiets weitestmöglich erhalten bleibt. Nachdem die Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen abgeben konnten, wurden diese im KPSMU- sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt und abgewogen. Nach der gestrigen Vorstellung im Rat und dessen Beschlussfassung kann nun die Offenlegung des Entwurfs erfolgen.

Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Kropplenberg

Für die Ortslage Kropplenberg soll eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden – das beschloss der Rat in seiner gestrigen Sitzung ebenfalls. Die Ortslage Kropplenberg ist im Flächennutzungsplan der Stadt Meinerzhagen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und gilt planungsrechtlich als Außenbereich; daher sind bauliche Veränderungen oder Neubauten derzeit nur für privilegierte Vorhabenträger, wie landwirtschaftliche Betriebe, zulässig. Andere Vorhaben widersprechen meist dem Flächennutzungsplan oder würden eine unzulässige Splittersiedlung erweitern. 

Da Kropplenberg überwiegend dem Wohnen dient, sind die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung erfüllt. Der Rat der Stadt fasste daher gestern den formellen Aufstellungsbeschluss. Durch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Vorhaben erleichtert, die dem Wohnen dienen. 

Unterlagen im Netz verfügbar

Neben den vorgestellten Themen und Sämtliche Unterlagen zur gestrigen Ratssitzung können Sie im Netz der Stadt Meinerzhagen einsehen.

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