PSVU- Ausschuss tagt am 4. Juni 2019

Am Dienstag, den 4. Juni 2019, kommt der 20-köpfige Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt – kurz: PSVU – zusammen. Die Themen der <link https: meinerzhagen.ratsinfomanagement.net vorlagen external-link-new-window internal link in current>Sitzung:

  • Breitbandversorgung in Meinerzhagen:
    Die Arbeiten für den Ausbau im gewerblichen Bereich haben begonnen; die Verlegung für den privaten Bereich wird sich anschließen. Über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen wird der Breitbandkoordinator des Märkischen Kreises berichten.
  • Abschluss des Bebauungsplans Nr. 77 „Südlicher Stadtkern“:
    Im vergangenen Jahr wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Stadtkern“ beschlossen, um diesen Teilbereich des zentralen Versorgungsbereichs der Innenstadt vor der Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu schützen. Nach seiner öffentlichen Auslegung steht nun der Verabschiedung des Plans nichts mehr im Wege.
  • Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Schulpforta“:
    Für ihren Kita-Betrieb benötigt die AWO neue Räumlichkeiten und plant gemeinsam mit der MBG als Investor, ein Grundstück der evangelischen Kirche im Einmündungsbereich Birkeshöhstraße/Inselweg zu bebauen. Um dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan geändert werden.
  • Beschlussvorlage zur Stellplatzablösesatzung:
    Beim Bau von Anlagen mit Zu- und Abfahrtsverkehr müssen laut Landesbauordnung Parkplätze mit eingeplant und nachgewiesen werden. Falls dies nicht möglich ist, kann stattdessen eine Ablösesumme an die Stadt Meinerzhagen entrichtet werden. Dies regelt bisher eine Stellplatzablösesatzung aus dem Jahr 2003. Da mit der neuen Landesbauordnung von 2018 eine neue Rechtsgrundlage für solche Satzungen besteht, muss die städtische Satzung neu beschlossen werden. Was darin genau geregelt werden sollte, wird der Ausschuss beraten.
  • Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 für das Gewerbegebiet Darmche
    Im Gewerbegebiet sollen – aufgrund konkreter Nachfragen – künftig in einem Teilbereich höhere Gebäude errichtet werden dürfen als zurzeit laut Bebauungsplan möglich, so dass dieser angepasst werden muss.
( )