Osterfeuer in diesem Jahr wieder gestattet – Hinweise und gesetzliche Regelungen

Nach längerer coronabedingter Zwangspause darf es in diesem Jahr zu Ostern wieder festlich knistern: Das Anzünden des Osterfeuers, vielgeliebtes Brauchtum mit religiösem Hintergrund, ist endlich wieder erlaubt. Wenn auch Sie als Verein oder Glaubensgemeinschaft planen, die Nacht zum Ostersonntag in dieser Form zu erhellen, bedenken Sie bitte die Sicherheitshinweise und die geltenden gesetzlichen Regelungen. Diese haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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