Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans – 2. Stufe

Die Stadtverwaltung hat inzwischen einen <link file:5809 download internal link in current>Entwurf zum Lärmaktionsplan in seiner zweiten Stufe erarbeitet. Hierzu gibt es die Gelegenheit zur Beteiligung: Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird zwischen dem 05.12.2016 und dem 21.12.2016 im Fachbereich Technischer Service, Fachdienst 3/61 Stadtplanung im Rathausgebäude 4, Bahnhofstraße 9, 1. OG, Zimmer 104/105, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und kann eingesehen werden. Während der Offenlegungszeit können Stellungnahmen hierzu bei der Stadtverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an die Adresse <link>stadtplanung@meinerzhagen.de gesendet werden.

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