Um das nach wie vor diffuse Ansteckungsgeschehen in Meinerzhagen, das mit Inzidenzwerten von signifikanter Höhe einhergeht, einzudämmen, hat die Stadt Meinerzhagen eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit dem 30. April 2021 in Kraft tritt. Wesentliche Eckpunkte sind:
Für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung, darunter auch Trauungen und Trauerfeiern, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine Person auf zehn Quadratmeter begrenzt; außerdem dürfen nur bis zu 100 Personen insgesamt teilnehmen. Die Dauer der religiösen Veranstaltungen liegt – sowohl in Innenbereichen als auch außerhalb geschlossener Räume – bei maximal 60 Minuten. Gleichzeitig sind Kirchen und Religionsgemeinschaften dazu verpflichtet, für die Einhaltung des Mindestabstandes, das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz, den Verzicht auf Gemeindegesang und die Erfassung von Kontaktdaten Sorge zu tragen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Meinerzhagen ist hier für Sie hinterlegt.
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