LEADER- Projektaufruf geht in eine neue Runde: Kleinprojekte können bis zum 9. Juli eingereicht werden

Der Verein Regionalentwicklung Oben an der Volme startet einen neuen Aufruf für Kleinprojekte, für deren Realisierung bei einer Bewilligung bis zu 70.000 Euro an Fördergeldern bereitgestellt werden. Damit sind neben den Kommunen selbst auch Vereine, Privatleute und Personengesellschaften eingeladen, Projektideen und -konzepte einzureichen. Bis zum 9. Juli 2022 ist dies möglich, wobei einige Kriterien zu beachten sind:

Förderfähig ist ein Projekt, wenn …

    • es investiv ist (also um eine Baumaßnahme oder um eine Anschaffung) oder
  • digitale Lösungsansätze zur Zielerreichung nutzt bzw. die Schaffung von Digitalisierungsansätzen selbst zum Ziel hat,
  • sich in die Zielsetzungen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Oben an der Volme einordnen lässt (zum Download unter www.leader-obenandervolme.de)
  • und dessen förderfähige Gesamtkosten zwischen 2.000 und 20.000 Euro (brutto oder netto, abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Projektträgers) liegen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Projektträgerin bzw. Projektträger für die Dauer der jeweiligen Zweckbindungsfrist für die geförderte Maßnahme verantwortlich sind. Das bedeutet, dass die Pflege sicherzustellen ist oder bei Beschädigung eine Instandsetzung erfolgen muss. Die Zweckbindungsfrist ab Fertigstellung/Lieferung/Erwerb beträgt bei Baumaßnamen 12 Jahre, für technische Geräte oder Maßnahmen 5 Jahre und bei EDV-Ausstattung 3 Jahre.

Folgende Unterlagen sind mit der Projektidee einzureichen:

  • eine Projektskizze, die Inhalt und die Ziele des Kleinprojekts beschreibt,
  • ein Kostenplan mit den zu fördernden Kostenbausteinen auf Grundlage von Angeboten/Preisabfragen und
  • mindestens ein Angebot bzw. eine Preisabfrage pro Kostenposition zur Plausibilisierung des Kostenplans.

Vorlagen für die Erstellung von Projektskizze und Kostenplan finden Sie unter www.leader-obenandervolme.de (Reiter „Mitmachen“, Rubrik “Kleinprojekte“). Ebenso sind auf der Homepage alle Details zum Aufruf zu finden. Die Unterlagen gehen dann digital an das Regionalmanagement Oben an der Volme: (leader@obenandervolme.de). Bitte kontaktieren Sie vor der Einreichung von Projektunterlagen zunächst das Regionalmanagement Oben an der Volme, um die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projektidee abzufragen.

Kleinprojekte werden mit 80 Prozentgefördert, der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent. Die Abrechnung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Das heißt, der Projektträger finanziert die Maßnahme vor. Die Projekte werden der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bewertung der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage objektiver Bewertungskriterien. Liegt ein positiver LAG-Beschluss für ein Projekt vor, wird mit dem Projektträger als „Untermaßnahmenträger“ ein Weiterleitungsvertrag mit der LAG Oben an der Volme geschlossen. Mit Unterzeichnung des Vertrags kann die Umsetzung des Kleinprojekts starten. Die Maßnahme muss bis spätestens zum 1. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Für weitere Fragen und Wünsche stehen Ihnen Friederike Bönnen und Susanne Neumann, Regionalmanagement Oben an der Volme, unter 02359/661-444 oder leader@obenandervolme.de gerne zur Verfügung.

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