Land NRW veröffentlicht Richtlinien und Antragsformulare zur Soforthilfe nach der Unwetterkatastrophe

Schnelle Hilfe nach der Unwetterkatastrophe: Heute Nachmittag hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Richtlinien zu Soforthilfen für betroffene Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Damit stehen nun der Rahmen und die Regelungen dafür bereit, wie man im Schadensfall formlos Leistungen beantragen kann. Die Richtlinien beziehen sich dabei auf Regelungen für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbständige. Die Dokumente finden Sie, ebenso wie weiterführende Informationen zum Thema, hier auf der Seite des Landes NRW. Für die Prüfung der Auszahlungen sind die Städte und Kommunen jeweils zuständig; sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Thomas Dröscher vom städtischen Fachbereich Bürgerservice. Er ist per E-Mail an t.droescher@meinerzhagen.de oder telefonisch unter 02354/77-131 erreichbar.

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