Land NRW veröffentlicht Leitfaden zur Denkmalförderung – Antragstellung für das Denkmalförderprogramm 2027 bis zum 31. Oktober 2026 möglich

Gut 16 Millionen Euro wurden im Jahr 2026 durch das Land Nordrhein-Westfalen für Projekte zum Denkmalschutz bereitgestellt. Damit wurde es insbesondere Privatleuten einfacher gemacht, einen wesentlichen Beitrag zur fortlaufenden Erhaltung unseres kulturellen Erbes zu leisten. Bis zum 31. Oktober 2026 ist nun die Antragstellung für die Teilnahme am Denkmalförderprogramm möglich. 

Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ein Internet-Portal erstellt, auf dem Interessierte umfassende Informationen zu Förderprogrammen, die Förderrichtlinie Denkmalpflege und Wissenswertes zum Thema finden. Außerdem können sie erstmals medienbruchfrei und online Anträge für das Förderprogramm 2027 über das neue Portal stellen. Wichtig dabei ist die zuvor erforderliche Abstimmung der Maßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde und das Vorliegen der denkmalrechtlichen Erlaubnis. Fehlt die denkmalrechtliche Erlaubnis bis zur Entscheidung über den Förderantrag, gilt dieser als nicht förderfähig.

Private Antragstellerinnen und Antragsteller können eine Förderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gemeinden werden mit 30 Prozent unterstützt. Der reguläre Förderhöchstbetrag liegt bei 350.000 Euro.

Hier gelangen Sie zum Portal „Denkmalförderung“ des Landes NRW.

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