Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelegt. Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung des Stadtklimas durch die Begrünung von Fassaden und Dächern: Eigentümer von Wohngebäuden oder gewerblich genutzten Gebäuden können demnach eine Förderung für die nachträgliche Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen erhalten, wobei maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben erstattet werden.
Wenn Sie an einer Förderung interessiert sind, stehen Ihnen Achim Stockhecke (Tel. 02354-77174, E-Mail: a.stockhecke@meinerzhagen.de) oder Achim Neubert (Tel. 02354-77171, E-Mail: a.neubert@meinerzhagen.de ) von der Stadtverwaltung Meinerzhagen gerne zur Verfügung. Bis zum 31. Mai 2021 besteht die Möglichkeit, sich zu melden: Wenn ausreichendes Interesse besteht, kann die Stadt dann einen Sammelantrag auf Förderung beim Land stellen.
Für eine Förderung gelten einige Bedingungen: Gefördert werden Investitionen und Bepflanzungen mit mehrjährigen vorrangig heimischen Pflanzen zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie für die Planung im Zuge der Maßnahmenumsetzung. Nicht förderfähig sind Maßnahmen an Neubauten bis zu fünf Jahren nach der Bauabnahme, Maßnahmen, die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln oder ähnlichem beschränkt sind, Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung, z.B. im Rahmen einer behördlichen Genehmigung/Erlaubnis schon besteht, und Eigenleistungen. Erste Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
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