Gestern Abend kam der Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) zusammen. Folgende Themen wurden in der Sitzung behandelt:
Planungsvoraussetzung zur Aufstockung von Gebäuden: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Schwenke“ steht vor dem Satzungsbeschluss
Im vergangenen Jahr hatte der Rat die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Schwenke“ mit dem Ziel beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Gebäudeaufstockung zu schaffen. Außerdem soll eine örtliche Bauvorschrift zur Begrünung von Dachflächen ergänzt werden. Inzwischen ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs und seiner Begründung erfolgt. Nach Abschluss dieses Schrittes hat sich kein weiterer Änderungsbedarf am Planentwurf gezeigt. Nach der gestern erfolgten Zustimmung durch die Ausschussmitglieder und der ausstehenden Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss kann der Satzungsbeschluss in der kommenden Ratssitzung erfolgen.
Erhalt des typischen städtebaulichen Charakters: Bebauungsplanentwurf Nr. 79 „Gartenstraße“ soll offengelegt werden
Auch der Bebauungsplanentwurf Nr. 79 „Gartenstraße“ stand im Ausschuss auf der Agenda. Mit dem Bebauungsplanentwurf will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die gewachsenen städtebaulichen Strukturen und Merkmale im Bereich der Straßen Höltchen, Gartenstraße, Giedenstraße sowie Teilen der Himberg-, der Gerichtstraße und des Löherwegs planungsrechtlich gesichert werden und der typische Charakter des Wohngebiets so weit wie möglich erhalten bleibt. Nachdem die Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung ihre Stellungnahmen abgeben konnten, wurden diese zusammen mit den daraus resultierenden Anpassungen im Planentwurf im Ausschuss vorgestellt und abgewogen. Nach dessen Zustimmung sowie der Behandlung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses kann damit die Beschlussfassung für die zweite Beteiligungsrunde durch den Rat erfolgen.
Rechtgrundlage für Wohn-Vorhaben: Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Kropplenberg
Die Ortslage Kropplenberg ist im Flächennutzungsplan der Stadt Meinerzhagen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und gilt planungsrechtlich als Außenbereich. Damit sind bauliche Veränderungen, Erweiterungen und Neubauten nur im enggesteckten Rahmen, zum Beispiel für landwirtschaftliche Betriebe, möglich. Dienen die Vorhaben anderen Zielen, können sie in der Regel nicht zugelassen werden, weil sie der Darstellung des Flächennutzungsplans widersprechen oder zur Erweiterung einer Splittersiedlung führen können.
Da die Ortslage Kropplenberg überwiegend dem Wohnen dient, liegen die Voraussetzung zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung vor. Diese erleichtert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Vorhaben, die dem Wohnen dienen und schafft Rechtssicherheit bei der Beurteilung solcher Vorhaben. Nachdem der Ausschuss sich für einen Aufstellungsbeschluss ausgesprochen hat, kann dieser nach weiterer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, durch den Rat erfolgen.
Die vollständigen Sitzungsunterlagen finden Sie hier.
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