Am Dienstag, 20. August 2024, kommt der Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) zusammen. Auf der Tagesordnung stehen vier Themen, die, die Empfehlung der Ausschussmitglieder vorausgesetzt, in der kommenden Ratssitzung zur Entscheidung vorgestellt werden.
Flächennutzungsplan, 8. Änderung: Entwurf mit Darstellung von Wohnbauflächen für das Schulpforta-Gelände kann öffentlich ausgelegt werden
Im Mai 2021 hatte der Rat einen Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel gefasst, den Bereich des ehemaligen „Schulpforta“-Geländes, der bislang als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen ist, in die Darstellungen „Wohnbaufläche“ sowie „Grünfläche“ umzuwandeln und damit die Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen Wohnbaugebiets mit hohem Grün-Anteil zu schaffen. Darüber hinaus soll das Kindergartengrundstück an der Birkeshöhstraße in diesem Teilbereich als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen werden; außerdem gilt es, in diesem Zusammenhang verschiedene andere Bauflächen-Darstellungen in Freiraum-Darstellungen (z. B. Grünfläche) umzuwidmen. Im April dieses Jahres wurden sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange erstmals an der Planung beteiligt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen werden in der kommenden Ausschusssitzung dargelegt werden. Nach Beratung hierüber kann anschließend, sofern die Gremien der nun vorliegenden Fassung zustimmen, der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden, so dass die Bürgerinnen und Bürger nochmals Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten. Außerdem werden dann auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit: Bebauungsplan Nr. 82 „An der Kirche“ soll Planungsrecht für Eigentümerinnen und Eigentümer schaffen
Der neue Bebauungsplan Nr. 82 „An der Kirche“, für den Anfang des Jahres ein Aufstellungsbeschluss erfolgte, ist bereit zur öffentlichen Auslegung und damit zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange – hierüber sowie über einen leicht erweiterten Geltungsbereich des Bebauungsplans wird der Ausschuss in der kommenden Sitzung informiert. Zum Hintergrund: Für die Errichtung einiger Wohngebäude in Valbert an der Straße „An der Kirche“ sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nie abschließend geschaffen worden; dies soll nun nachträglich geschehen und damit Rechtssicherheit für die Grundstücks-Eigentümerinnen und -Eigentümer erlangt werden, deren Häuser seinerzeit ohne rechtskräftigen Bebauungsplan gebaut worden waren. Damit hätten die Eigentümer künftig auch die Möglichkeit, ihre Häuser baulich zu verändern bzw. zu erweitern. Außerdem soll ein bislang unbebautes Grundstück an der Haaner Straße für eine Bebauung genutzt werden können.
Nach dem Aufstellungsbeschluss im Februar wurden der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und die Grundstückseigentümerinnen sowie -eigentümer informiert. Als nächster Verfahrensschritt stehen nun die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange an, die im Anschluss an eine positive Beschlussfassung im Rat erfolgen würde.
Zusätzliche Baumöglichkeiten für die Ortslage Ebberg
Für die Ortslage Ebberg soll, da nur noch eine einzige Baulücke im Bebauungszusammenhang zur Verfügung steht, ein kleines ergänzendes Angebot für eine (Wohn)-Bebauung auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche am Südrand geschaffen werden, die unmittelbar an die bestehende Bebauung anschließt. Auf diese Weise könnte die Ortschaft städtebaulich sinnvoll abgerundet werden. Um Baurecht für dieses Grundstück zu schaffen, schlägt die Stadtverwaltung die Aufstellung einer so genannten Ergänzungssatzung in Kombination mit einer Klarstellungssatzung, die die gesamte Ortslage Ebberg mit einbezieht, vor.
Aktualisierte Fassung des Lärmaktionsplans kann verabschiedet werden – verschiedene Maßnahmen zur Lärmreduzierung in von Lärm betroffenen Bereichen geplant
Auch der Lärmaktionsplan, 4. Stufe, steht vor seiner Verabschiedung. Alle fünf Jahre muss dieser laut EU-Umgebungslärmrichtlinie aktualisiert werden, so dass inzwischen die vierte Fassung seit der ersten aus dem Jahr 2009 erarbeitet wurde. Im Lärmaktionsplan selbst werden alle Hauptverkehrsstraßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr betrachtet. Nicht zuletzt aufgrund der Sperrung der A45 haben sich im Vergleich zu den Vorjahren bestimmte Verschiebungen ergeben, so dass die Stadt Meinerzhagen eine Palette von Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelästigungen vorschlägt. Dazu gehören insbesondere Beschränkungen der Geschwindigkeit, aber auch die Erneuerung von Straßendecken und mehr.
Nachdem der Plan im Juni zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt worden war, liegt der Lärmaktionsplan in seiner vierten Fassung nun zur Verabschiedung vor. Sollte diese durch den Rat in seiner kommenden Sitzung erfolgen, werden wir ausführlich über die Maßnahmen berichten.
Sitzungsunterlagen im Netz verfügbar
Alle Sitzungsunterlagen sind wie gewohnt auf den Seiten der Stadt Meinerzhagen einsehbar und hier für Sie hinterlegt.
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