Das Thema Straßenbaubeiträge auf Basis des Kommunalabgabegesetzes (KAG) ist ein Dauerbrenner, und auch in Meinerzhagen wurde es immer wieder heiß diskutiert. Offene Fragen gibt es nach wie vor – klare Antworten gibt uns nun Jürgen Tischbiereck, Leiter des Fachbereichs Technischer Service bei der Stadt Meinerzhagen und durch seinen Aufgabenbereich Fachmann auch für den Themenkomplex KAG. „Vier Fragen an…“:
Herr Tischbiereck, bitte erklären Sie uns doch in wenigen Sätzen, worum es sich bei dem KAG eigentlich handelt…
Das Kommunalabgabengesetz regelt unter anderem die Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an den Kosten von Straßenbauarbeiten in Form einer Umlage. In verschiedenen Bundesländern, darunter auch bei uns, gab es in den vergangenen Jahren Initiativen zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge. In NRW ist die Novellierung des KAG am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es sieht u.a. vor, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei Straßenausbaumaßnahmen „ihrer“ Straße durch Fördermittel entlastet werden. Dafür stellt das Land bis Ende 2024 jährlich 65 Millionen Euro zur Verfügung; die Fördersumme liegt bei 50 Prozent der Umlage, die die Grundstückseigentümer zu tragen haben. Die Straßenbaubeiträge als solche werden aber nicht abgeschafft. Auf dieser Rechtsgrundlage arbeiten wir nun.
Und wo stehen wir speziell hier in Meinerzhagen?
Bereits Ende 2018 hatte der Rat beschlossen, beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen zunächst auszusetzen, und sich 2019 für die Abschaffung der Anliegerbeiträge ausgesprochen. Im Juni letzten Jahres schließlich hatte der Rat noch einmal die Aussetzung der betreffenden Straßenbaumaßnahmen beschlossen, diesmal bis Ende Juni 2021, um die Entwicklungen auf Landesebene abzuwarten. Inzwischen ist, wie gesagt, klar: Die Beitragspflicht in NRW bleibt; die Eigentümer können bei einer Beteiligung an den Maßnahmen durch Förderungen entlastet werden. Außerdem gibt es für uns als Stadt bestimmte Vorgaben wie zum Beispiel die Erarbeitung eines Straßen- und Wegekonzepts, das die Bauvorhaben für die kommenden Jahre festschreibt und priorisiert. Dieses Konzept haben wir vor wenigen Tagen im Rat vorgestellt und zur Verabschiedung gebracht. Es ist inzwischen auch auf der Homepage der Stadt einsehbar.
Wie geht es nun weiter?
Die vom KAG berührten Projekte können nun, nach Ablauf des Monats Juni, starten, wie wir sie im Straßen- und Wegekonzept festgeschrieben haben. Das bedeutet im nächsten Schritt, für die einzelnen Bauvorhaben jeweils Anliegerversammlungen durchzuführen. Auch das sieht das KAG inzwischen vor; in Meinerzhagen haben wir das aber ohnehin seit Jahren bereits gemacht. Wir planen nun Anliegerversammlungen – natürlich alle coronakonform -, in denen wir die Anwohnerinnen und Anwohner über die Pläne informieren und auch auf die Fördermöglichkeiten eingehen. Die Einladungen dazu gehen in den nächsten Tagen in die Post und wir werden auch auf der Homepage und auf Facebook über die Termine informieren.
Und wie können die Fördermittel noch gesichert werden?
Das ist tatsächlich eine zeitliche Herausforderung, da die die Förderung Ende 2024 ausläuft und die Prozesse, die für das Erlangen der Förderung abgewickelt werden müssen, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden. Unter anderem muss für einen Förderantrag die Baumaßnahme fertiggestellt sein. Weiterhin muss die Maßnahme schlussgerechnet sein und es müssen die umlagefähigen Beitragsanteile der Anlieger ermittelt sein. Wir arbeiten wie gesagt mit Hochdruck an der Organisation der Anliegerversammlungen und den Entwurfsplanungen, die wir in deren Rahmen vorstellen werden.
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