Eine leistungsfähige, stabile und flächendeckend verfügbare Mobilfunkversorgung ist in allen Lebensbereichen ein wesentlicher Bestandteil der notwendigen Infrastruktur. Bereits im Jahr 2001 hatten die kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunknetzbetreiber eine Vereinbarung über die Beteiligung der Kommunen beim Netzausbau des Mobilfunks geschlossen. Kern dieser Übereinkunft ist der rasche und gesundheitsverträgliche Ausbau der Mobilfunktechnik auf Grundlage der jeweils aktuellen technischen Standards. Bei der Planung von Standorten für Mobilfunkanlagen werden von den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern einvernehmliche Lösungen angestrebt. Dabei sind die kommunalen Belange ebenso zu berücksichtigen wie die Belange der Mobilfunknetzbetreiber.
Inzwischen ist eine aktualisierte Fassung der Mobilfunkvereinbarung erarbeitet worden, in der der Rahmen für den Ausbau der Mobilinfrastruktur fortgeschrieben wird. Die Vereinbarung enthält u.a. Informationen Betriebsstandorten und zu Ausbauplanungen und ist hier für Sie zum Download erhältlich.
Weitere Informationen über das Datenportal der Bundesnetzagentur verfügbar
Über das Datenportal der Bundesnetzagentur ist es außerdem möglich, eine kartenbasierte Darstellung aller standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorte abzurufen. Dies können Sie unter Nutzung des Links https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx vornehmen.
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