Hinweise zum Osterfeuer: Anmeldung bis zum 1. April möglich

Die ersten Vorbereitungen laufen bereits an: In wenigen Tagen feiern wir das Osterfest. Und für viele Menschen gehört zu den Feierlichkeiten das Osterfeuer als stimmungsvolles Brauchtum einfach dazu. 

Auch in Meinerzhagen wird es wie in jedem Jahr wieder verschiedene Osterfeuer geben und so bittet die Stadt Meinerzhagen um Beachtung: Denn die Osterfeuer müssen vorab angemeldet werden – Stichtag ist in diesem Jahr der 1. April 2026. Darüber hinaus gelten bestimmte Sicherheitsvorschriften: Verbrannt werden dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste. Auch das Anzünden darf nicht mit anderen Hilfsmitteln erfolgen. Außerdem müssen Ansprechpartner als Aufsichtspersonen angemeldet werden, die vor Ort erreichbar sind, bis das Osterfeuer komplett abgebrannt und die Glut erloschen ist. Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrsflächen und anderen Bereichen sollen ebenfalls der Sicherheit dienen.

Weitere Regeln betreffen die Schichtung des Osterfeuers: So muss, falls das Brennmaterial bereits seit einigen Tagen aufgeschichtet ist, vor dem Entzünden eine Umschichtung erfolgen. Dadurch sollen Kleintiere, die sich evtl. zwischen den Holzscheiten befinden, vertrieben und geschützt werden. Generell gilt: Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer nicht dem Zweck, pflanzliche Abfälle zu beseitigen. 

Für das Gebiet der Stadt Meinerzhagen werden Anmeldungen von Osterfeuern von Steffen Kohl unter der Telefonnummer 02354/77-231 oder per E-Mail an s.kohl@meinerzhagen.de angenommen.

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