Für das Abbrennen eines Feuerwerks außerhalb der Silvesterzeit, beispielsweise anlässlich von Hochzeiten oder Geburtstagen, ist eine schriftliche Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die Stadt Meinerzhagen weist daher darauf hin, dass der Antrag für das Abbrennen von Feuerwerk ab sofort mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung eingereicht werden muss. Das Formular haben wir hier für Sie hinterlegt, es genügt auch ein formloser Antrag per E-Mail oder per Post mit folgenden Informationen:
- Name und Anschrift des Antragstellers/der Antragsstellerin
- Ort, Art und Umfang des Feuerwerks
- Datum und Uhrzeit
- Sicherheitsmaßnahmen und Entfernungen zu brandempfindlichen Gebäuden
Bitte beachten Sie: Das Abbrennen eines Feuerwerks in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden ist verboten. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Die Gebühren betragen 60 Euro.
Für Fragen sowie die Antragsstellung wenden Sie sich gerne an Frau Herrmann (m.herrmann@meinerzhagen.de, Telefon: 02354/77-139) oder an Frau Kniest (l.kniest@meinerzhagen.de, Tel: 02354/77-238).
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