Da wird die Vorfreude auf die Sommerferien gleich noch viel größer: Nicht nur, dass es nur noch wenige Wochen sind – wir dürfen uns auch über die tolle Neuigkeit freuen, dass in diesem Jahr die Ferienspiele wieder stattfinden können. Gemeinsam mit verschiedenen Organisationen hat die Stadt Meinerzhagen ein Programm auf die Beine gestellt, das vielseitig auf ganz unterschiedliche Aktionen und Ausflüge setzt und somit für jeden Geschmack und jedes Alter etwas in petto hat. Vom gemeinsamen Marionettenbasteln über Walderlebnistage bis zum Nistkastenbau, von einer Nachtwanderung und verschiedene Filz-Angebote bis hin zu Ausflügen in den Westfalenpark, zu den Karl-May-Festspielen oder zum Wasserski ist mit insgesamt 15 Veranstaltungen ein tolles Programm entstanden. Dabei gelten natürlich die bekannten Hygieneregeln wie das Abstandhalten, das Tragen einer Maske und, bei einer Inzidenz von über 50, ein negativer zertifizierter Schnelltest. Weitere Infos zu den Sicherheitsmaßnahmen finden Sie im Programmflyer.
Für Kinder und Jugendliche heißt es also nun „nur“ noch, sich schnell anzumelden: Bis zum 25. Juni besteht dazu die Gelegenheit entweder online oder in Form eines Anmeldebogens, der hier zum Herunterladen erhältlich ist oder im Bürgerbüro und in den Schulen zum Mitnehmen ausliegt. Anmeldungen in Papierform nimmt das Bürgerbüro in der Bahnhofstraße 15 entgegen, wobei für jedes Kind ein einzelner – verbindlicher – Anmeldebogen mit allen gewünschten Aktionen auszufüllen ist. Natürlich kann die Anmeldung auch per Post an die Stadt Meinerzhagen, Fachbereich 2, Fachdienst 2/50 – Soziales -, Bahnhofstr. 11, 58540 Meinerzhagen, geschickt werden. Über die Teilnahme selbst entscheidet, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, das Los. Bitte beachten Sie eventuelle Altersbeschränkungen und Terminüberschneidungen bei den Angeboten! Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie per Post, die Teilnehmerausweise liegen nach der Benachrichtigung in der Hauptstelle der Stadtsparkasse Kierspe-Meinerzhagen, Zur Alten Post 2-4 gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung und Zahlung des Kostenbeitrages zur Abholung bereit. Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII (Sozialhilfe) oder dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen) beziehen, kann eine Befreiung vom Kostenbeitrag nach Vorlage des Bewilligungsbescheids erfolgen.
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