Seit dem 11. Januar gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung und angelehnt an deren Regelungen passt auch die Stadtverwaltung Meinerzhagen die Öffnung und Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen an. Grundsätzlich wird darum gebeten, wann immer möglich telefonisch oder per E-Mail den Kontakt aufzunehmen und im Falle eines Termins in der Stadtverwaltung oder insbesondere beim Besuch des Bürgerbüros möglichst alleine zu erscheinen. So werden im Sinne des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten die direkten Kontakte auf ein notwendiges Maß beschränkt.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung sind nach wie vor für Rückfragen und Wünsche erreichbar, eine Kontaktliste finden Sie hier. Bitte melden Sie sich in jedem Fall zunächst telefonisch oder per E-Mail. Ggf. wird dann ein persönlicher Termin vor Ort vereinbart.
Das Bürgerbüro ist zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Zahl der Besucherinnen und Besucher auf vier Personen beschränkt ist. Bitte bringen Sie daher u.U. Wartezeit mit und besuchen Sie das Bürgerbüro möglichst allein. Auch die Ansprechpartnerinnen des Bürgerbüros stehen Ihnen per Telefon oder E-Mail gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Dienste. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Januar 2021.
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