Das Bürgerbüro informiert: Nordrhein-Westfalen führt den digitalen Fischereischein ein

Die Verwaltungsarbeit wird digitaler: Ab sofort werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt, so dass sie bequem online beantragt werden können. Rund 240.000 Inhaberinnen und Inhaber werden von der Neuerung von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet. Mit der Digitalisierung des Dokuments wird auch die Fischereiaufsicht mit einer App zur Kontrolle der neuen Fischereischeine ausgestattet.

Ausstellung auf Lebenszeit, fünfjährige Gültigkeit – Fischerschein muss einmal persönlich ausgestellt werden; anschließend ist online-Beantragung möglich

Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über das Bürgerbüro möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. 

Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben. Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden; hierzu ist ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro notwendig.

Der Jugendfischereischein wird abgeschafft

Der bisherige Jugendfischereischein soll im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft werden: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.

Weitere Infos zum Thema erhalten Sie hier oder vor Ort im Bürgerbüro.

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