Der Bebauungsplan Nr. 6 „Stadtkern“ soll im Bereich zwischen den Fußgängerzonen „Zur alten Post“ und der Derschlager Straße, der Volmestraße sowie dem Kapellenweg geändert und um einen kleinen Teilbereich erweitert werden – im April 2022 war der Entwurf der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 dem Rat vorgelegt worden, der diesen billigte und der Auslegung des Plans zustimmte.
Vom 9. bis zum 25. Mai 2022 hat die Öffentlichkeit nun Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme. Die Unterlagen (Planentwurf und Begründung mit Anlagen) liegen im Rathausgebäude 4 der Stadt Meinerzhagen in Zimmer 104/105 (1. OG) öffentlich aus. Außerdem sind sie ab Montag, den 9. Mai unter dem Link https://www.o-sp.de/meinerzhagen/plan?L1=4&pid=50678 auf der Homepage der Stadt Meinerzhagen veröffentlicht. Wenn Sie sich zu den Plänen äußern möchten, steht Ihnen die E-Mail-Adresse stadtplanung@meinerzhagen.de zur Verfügung; Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über das Stadtplanungsportal selbst oder schriftlich per Post zu äußern.
Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses am Kapellenweg geschaffen werden, zudem soll an der Fußgängerzone „Derschlager Straße“ die Möglichkeit zur Erweiterung von Ladenlokalen gegeben werden. Gleichzeitig sollen die historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen im Stadtkern, die das Ortsbild prägen, bewahrt werden.
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