Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt tagt am 15. April

Am Donnerstag, den 15. April 2021, treffen sich die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) in der Stadthalle Meinerzhagen. Um welche Themen es in der Sitzung gehen wird, haben wir für Sie zusammengefasst:

1,4 Millionen Euro für moderne, vielseitige und spannende Spielplätze: Stadt legt Spielplatzbedarfskonzept vor

Eine Spielplatzbedarfsplanung hatte die Stadtverwaltung, unterstützt von einem Expertenbüro und vielen Bürgerinnen und Bürgern, in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht. Wie kann man die bestehenden Flächen so aufwerten, dass bei einer hohen Aufenthaltsqualität abwechslungsreiche, spannende und altersgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche entstehen? 37 Spiel- und Bolzplätze, sowie der Dirtbikepark und die Skateranlage, kamen auf den Prüfstand.

Klassische Spielgeräte, naturnahe Gestaltung, gute Erreichbarkeit, offene Elemente aus natürlichen Materialien für fantasievolles Spielen und Klettern sollen in den kommenden Jahren sukzessive in unterschiedlichen Varianten ihren Platz in Meinerzhagen finden. Entsprechend will die Stadt in den nächsten zehn Jahren knapp 1,4 Millionen Euro investieren. Alle Spielplätze sollen von den Maßnahmen profitieren, nur die Plätze Stettiner Straße und Spitzenbergstraße sollen künftig einer anderen Nutzung zugeführt wurden. Außerdem sollen, über drei Bereiche in der Stadt verteilt, sieben Spielplätze einen besonderen Fokus mit herausgehobenem Stellenwert erhalten. Damit wird die Spielplatzlandschaft breit aufgestellt und abwechslungsreich gestaltet. Wie unsere Spielplätze genau weiterentwickelt werden sollen, erfahren Sie demnächst an dieser Stelle.

Nach Änderung des Kommunalabgabegesetzes: Straßen- und Wegekonzept steht vor seiner Verabschiedung

Am 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) NRWin Kraft getreten. Darin werden Gemeinden dazu verpflichtet, bei beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen die Grundstückseigentümer in Anwohnerversammlungen einzubeziehen und auf kommunaler Ebene über deren Ergebnis zu informieren. Dies ist in der Stadt Meinerzhagen bereits seit vielen Jahren gängige Praxis. Außerdem sieht das KAG die Erarbeitung eines Straßen- und Wegenetzes vor, in dem festgelegt wird, wann technische, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenbaumaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden. Gemäß einer Förderrichtlinie des Landes kann zur Entlastung bei Straßenbaumaßnahmen auch ein Förderprogramm zur Senkung des umlagefähigen Aufwandes von Straßenbaumaßnahmen greifen, das aber erst deutlich nach Abschluss der Arbeiten zum Tragen käme. Hierfür können die Anträge jährlich eingereicht werden. Allem liegt ein kontinuierlich fortzuschreibendes Straßen- und Wegekonzept zugrunde, das die Stadtverwaltung nun zur Beschlussfassung bringt. Nach seiner Verabschiedung wird es hier auf der Homepage veröffentlicht.

Stadtbild schützen – Charakter bewahren: Erhaltungssatzung soll neu aufgestellt werden

Seit 1982 gilt die Erhaltungssatzung der Stadt Meinerzhagen. Die Satzung umfasst seitdem einige städtebaulich herausragende Bereiche im Stadtgebiet, z.B. die Kernbereiche von Meinerzhagen und Valbert. Da seit einiger Zeit Zweifel an der rechtssicheren Anwendbarkeit der alten Erhaltungssatzung bestanden, hat die Verwaltung einen Entwurf für eine neue Erhaltungssatzung erarbeitet, der nunmehr dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden soll. In einer Erhaltungssatzung wird in erster Linie geregelt, dass Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, soweit sie einen besonderen städtebaulichen Wert haben, zu erhalten sind und nicht nachteilig verändert oder gar abgebrochen werden dürfen.  Als Bereiche, für die die Erhaltungssatzung gelten soll, wurden definiert:

  • der historische Ortskern von Meinerzhagen
  • der historische Ortskern von Valbert
  • das Eisenbahnviadukt Derschlager Straße/Genkeler Straße
  • Jugendzentrum/Musikschule und das Gebäude im Hasenkamp 29
  • Gut Listringhausen
  • Haus Langenohl.

Nach dem Beschluss der Erhaltungssatzung ist zu beachten, dass innerhalb deren Geltungsbereich  der Rückbau, die Änderung und Nutzungsänderung und die Errichtung baulicher Anlagen einer gesonderten Genehmigung bedürfen, diese aber versagt werden kann, wenn das Vorhaben den Zielen der Satzung widerspricht.

Erleichtertes Bauen in Sinderhauf rückt näher

Für die Bewohner der Ortslage Sinderhauf soll das Bauen erleichtert werden. Als Grundlage dafür wurde eine Außenbereichssatzung erarbeitet. Sie soll es ermöglichen, dass weitere Wohnzwecken dienende Vorhaben innerhalb der Ortslage errichtet werden können.  Der Satzungsentwurf ist kürzlich öffentlich ausgelegt worden und auch die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange hatten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Aufgrund dessen ist die Begründung noch um eine Erläuterung zur Löschwasserversorgung ergänzt worden. Nun, nach Abschluss dieses Verfahrensschritts, kann die Außenbereichssatzung beschlossen werden.

Aufstellungsbeschlüsse für nicht mehr benötigte Bebauungspläne sollen aufgehoben werden

Sie sind teilweise über zwanzig Jahre alt, andere Lösungen kamen zum Tragen oder die Notwendigkeit zur Umsetzung der Planungen ist schlicht nicht mehr gegeben: Nach einzelnen Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne in Meinerzhagen wurden in den vergangenen Jahren die damit eingeleiteten Bauleitplanverfahren nicht fort- bzw. zu Ende geführt. Folgerichtig sollen die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden.

Sitzungsunterlagen für Sie hinterlegt

Die Unterlagen für die kommende Sitzung sind, wie alle Sitzungsvorlagen von Rat und Ausschüssen auf der städtischen Internetseite für Sie hinterlegt und hier zum Herunterladen verfügbar. 

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