Auch die Wohngeldstelle ist angesichts der aktuellen Entwicklungen zurzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotzdem besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag zu stellen: Dies kann digital oder per Post erfolgen.
Zunächst können Interessierte mit Hilfe des <link https: www.wohngeldrechner.nrw.de wg wgrbhtml external-link-new-window internal link in current>Wohngeldrechners NRW – und zwar über den „Wohngeldproberechner“ – für sich ermitteln, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ist. Dabei wird die seit dem 1. Januar 2020 gültige Neuberechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Alle Angaben werden für die Berechnung anonymisiert.
Falls ein Antrag online gestellt wird, werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die anschließende Bearbeitung des Antrags erfolgt dann seitens der zuständigen Stellen per Post, E-Mail oder Telefon.
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