Ab dem 21. April 2022 gilt im Bereich der Derschlager Straße 60 – 66 ein eingeschränktes Halteverbot

In der Derschlager Straße wird in Absprache mit Straßen NRW und dem Märkischen Kreis die Verkehrsführung geändert, und in diesem Zuge gilt ab Donnerstag, 21. April 2022, im Bereich der Derschlager Straße 60 bis 66 ein eingeschränktes Halteverbot.

Hintergrund für diese Entscheidung ist eine Sicherheitsabwägung: Die Stadtverwaltung wurde in der Vergangenheit sowohl durch Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer als auch durch Anwohnerinnen und Anwohner immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es an der genannten Stelle gehäuft zu gefährlichen Situationen kommt. Aufgrund der am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge müssen Fahrzeuge, die aus Richtung Innenstadt kommen, immer wieder auf die Gegenfahrbahn ausweichen und treffen dort dann auf den Gegenverkehr. Der weicht seinerseits meist aus, indem er auf den Gehweg fährt. Diese Situation ist vor allem für die Fußgänger mit Gefahren verbunden, zumal sich auf dieser Gehwegseite auch eine Schulbushaltestelle befindet. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler ist damit die Gefahr groß, so dass an dieser Stelle dringend und nachhaltig Handlungsbedarf besteht.

Die Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbots klärt die Verkehrssituation und ist der beste Weg, dauerhaft an dieser Stelle für Sicherheit zu sorgen. Damit verbunden ist künftig, dass ein Be- und Entladen, jedoch kein dauerhaftes Parken möglich ist. Angesichts dieser Veränderungen bittet die Stadt insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hofmann, Tel. 02354 - 77135.

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